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Verfasst am: 31.03.05, 06:38 Titel: schadensfall an mauer kostenvoranschlag gegengutachten?
ein auto war nicht richtig gesichert und ist an eine ältere gründstücksmauer geprallt.
kostenvoranschlag zur wiederherstellung lag bei über 12000€.
versicherung hatte einen gegengutachter bestellt, der einen schadenswert von etwas über 6000€ bescheinigte.
in wieweit kann, muss, soll ich mich damit zufriedengeben?
Reine Beweisfrage. Erscheint Ihnen das Gutachten falsch muss man den darüber hinausgehenden Betrag halt einklagen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
ein kostenvoranschlag hat nicht soviel aussagekraft wie ein gutachten.
leider, leider sind viele kostenvoranschläge hoffnunglos überzogen (vorallem, wenn man die magischen worte sagt: ich brauch einen kostenvoranschlag für die versicherung....)
ausserdem: kann es vielleicht sein, das die mauer nicht mehr die neueste ist, und daher zeitwertabzüge vorgenommen wurden? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hallo,
stimme die mauer war nicht die neueste und es war ein zeitwertabzug.
aber sollten die kosten wenigstens nicht gedeckt sein um es einigermaßen repariern zu können?
gruss
arnold
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