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Zahlungsirrläufer behalten?

 
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fortuna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 31.03.05, 12:01    Titel: Zahlungsirrläufer behalten? Antworten mit Zitat

Angenommen, jemand erhält über 10.000 Euro vom Finanzamt Einkommenssteuerrückzahlung und Eigenheimzulage auf das Konto seiner minderjährigen Tochter überwiesen, ist aber offensichtlich nicht der rechtmässige Empfänger des Geldes.
Noch Monate nach dieser Überweisung passiert nichts.
Macht sich der Betroffene strafbar, wenn er sich nicht meldet?
Muss er das Geld verzinst zurückzahlen?
Verjährt die Geschichte jemals?
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Linus_Pauling
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 15:49    Titel: Re: Zahlungsirrläufer behalten? Antworten mit Zitat

fortuna hat folgendes geschrieben::

Macht sich der Betroffene strafbar, wenn er sich nicht meldet?

Jep, wenn Dir diesbzgl. Vorsatz nachzuweisen ist. Und das dürfte bei der kleinen Tochter, wo nicht jeden Tag 10.000er Beträge hin und her wandern klar der Fall sein, solange Du den Betrag auf dem Konto auch gesehen hast.
Ich würde das Unterschlagung nennen: § 246 StGB.

fortuna hat folgendes geschrieben::

Muss er das Geld verzinst zurückzahlen?

Jep, wenn es mit Zinsen eingeklagt wird. Ungerechtfertigte Bereicherung: § 812 BGB.

fortuna hat folgendes geschrieben::

Verjährt die Geschichte jemals?

Jep. Die strafrechtliche (§ 78 III Nr. 5) und zivilrechtliche (§ 195 BGB) Seite beide nach 3 Jahren.
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