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Verfasst am: 04.10.04, 17:28 Titel: Gilt man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig?
Hallo,
kann mir einer von euch sagen, ob man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig gilt? Man bezahlt ja trotzdem noch die gesetzliche Rentenversicherung.
Wenn man als Ausländer Bafög beantrag muss ein Elternteil in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre erwerbstätig gewesen sein, und ich habe gehört, dass Arbeitslosenhilfe auch darunter fallen würde.
Verfasst am: 04.10.04, 19:19 Titel: Re: Gilt man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig?
In den letzten 6 Jahren ist das leider nicht der Fall, vorher hat er jedoch gearbeitet.
Gibt es da Ausnahmeregelungen?
Und bist du sicher, dass man 6 Monate arbeiten muss?
Verfasst am: 04.10.04, 21:24 Titel: Re: Gilt man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig?
Danke für deine Hilfe.
Zitat:
Ausländern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und bei denen festgestellt ist, dass Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes besteht.
Ich bin am überlegen, ob das auf mich auch zutreffen würde. Ich habe im Moment eine Aufenthaltsbefugnis und kann nicht abgeschoben werden. Wir wohnen seit fast 20 Jahren ununterbrochen in Deutschland.
Verfasst am: 04.10.04, 21:47 Titel: Re: Gilt man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig?
Meinst du nicht, dass sich da eine Beratung beim Anwalt lohnen könnte? Es geht ja sicher nicht nur um paar Euro fuffzig. Oder?
Beratungsstellen für Studenten bzw. für Leute, die studieren wollen weiss ich jetzt nicht, aber schau einfach mal, ob du in ner Suchmaschine sowas findest.
Verfasst am: 05.10.04, 08:44 Titel: Re: Gilt man mit Arbeitslosenhilfe als erwerbstätig?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Beratungsstellen für Studenten bzw. für Leute, die studieren wollen weiss ich jetzt nicht, aber schau einfach mal, ob du in ner Suchmaschine sowas findest.
Viel Glück!
Ansprechstellen: AStA, Studentenwerk und Bafög Stelle an der Uni die sind zur Beratung verpflichtet
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