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Verfasst am: 31.03.05, 16:41 Titel: Wer zahlt Hebegebühren
Hallo zusammen,
wenn nach einem unverschuldeten Autounfall jemand die Schadensabwicklung einem Rechtsanwalt übergibt und dieser dann den Schaden von der gegnerischen Versicherung
überwiesen bekommt, darf er dann 1 % der Schadensumme- die an seinen Mandanten
weitergeleitet wurde - seinem Mandantenals Hebegebühr in Rechnung stellen oder muß dies auch die gegnerische Versicherung bzw die eigene Rechtschutzvers. bezahlen ?
Vielen Dank im Voraus
Verfasst am: 31.03.05, 21:08 Titel: Re: Wer zahlt Hebegebühren
wolfi hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
wenn nach einem unverschuldeten Autounfall jemand die Schadensabwicklung einem Rechtsanwalt übergibt und dieser dann den Schaden von der gegnerischen Versicherung
überwiesen bekommt, darf er dann 1 % der Schadensumme- die an seinen Mandanten
weitergeleitet wurde - seinem Mandantenals Hebegebühr in Rechnung stellen oder muß dies auch die gegnerische Versicherung bzw die eigene Rechtschutzvers. bezahlen ?
Vielen Dank im Voraus
Nimmt der Rechtsanwalt im Auftrag des Mandanten Gelder entgegen und leitet sie weiter erhält er eine so genannte Hebegebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe des weitergeleiten Betrages. Dem Anwalt stehen nach der Nr. 1009 des Vergütungsverzeichnisses des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bei einem weitergeleitenBetrag bis einschließlich 2 500,00 EUR 1,0 % des weitergeleiten Betrages zu.
Die Hebegebühr ist eine ausschließliche Gebühr zwischen Mandant und RA und kann nicht im Wege des Schadenersatzes von der HV gefordert werden. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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