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ich bin seit kurzem hier "Mitglied" und das nicht ohne Grund.
Ist es möglich, dass irgendwo festgelegt ist, wie lange ein Student das Recht hat, seine KLausur/en einzusehen? Soll das wirklich von der jeweiligen Einrichtung abhängen?
Als negatives Beispiel zu nennen,wäre die BA in Leipzig, wo ein Student sage und schreibe 15 min bekommt, für ALL (!!!) seine Klausuren Einsicht zu nehmen. GEHTS NOCH???
Es ist doch offensichtlich, dass wirklich keiner mehr weiß, wasgefragt wurde, schweige denn, was er geantwortet hat. Schon alleine für das Lesen der Fragen braucht ein durchschnittlicher Student mind. 10 min PRO KLAUSUR!!!!
Gibt es Regelungen, die solche Fälle von "Behinderungen zur Leistungsverbesserung" entgegenwirken???
ich bin seit kurzem hier "Mitglied" und das nicht ohne Grund.
Ist es möglich, dass irgendwo festgelegt ist, wie lange ein Student das Recht hat, seine KLausur/en einzusehen? Soll das wirklich von der jeweiligen Einrichtung abhängen?
Als negatives Beispiel zu nennen,wäre die BA in Leipzig, wo ein Student sage und schreibe 15 min bekommt, für ALL (!!!) seine Klausuren Einsicht zu nehmen. GEHTS NOCH???
Es ist doch offensichtlich, dass wirklich keiner mehr weiß, wasgefragt wurde, schweige denn, was er geantwortet hat. Schon alleine für das Lesen der Fragen braucht ein durchschnittlicher Student mind. 10 min PRO KLAUSUR!!!!
Gibt es Regelungen, die solche Fälle von "Behinderungen zur Leistungsverbesserung" entgegenwirken???
Bitte helft schnell...
Euer Johannes
Bei Prüfungsklausuren steht der Prüfungschrakter im Vordergrund. Die Einsichtnahme dient nicht dem Lernen, sondern allein dem Prüfen der Korrektur auf Ordnungsmäßigkeit.
Wenn Sie weitere Einsichtnahmemöglichkeit erlangen wollen: Widerspruch einlegen gegen das Ergebnis.
Sie können als Betroffener auch u.U. gleich die Prüfungsordnung vor Gericht angreifen. Sonderlich praktisch ist das allerdings nicht für den Normalstudenten. Aber wenn es Ihnen ums Recht geht und sie Zeit haben, nur zu..
Beides kostet, wenn man unterliegt.
Ansonsten können Sie es informell versuchen: "Anregungen"/Beschwerden an Rektor und Dekan. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
In diesem Zusammenhang habe ich eine andere Frage:
Ist das Abfotografieren der eigenen Klausur während der Klausureinsicht unzulässig?
Theoretisch handelt es sich bei meiner Klausur doch um mein eigenes geistiges Eigentum.
Man darf aber nicht übersehen, dass die Korrekturbemerkungen auf der Klausur auch dem Urheberrecht unterliegen. Von daher hast du die Frage schon selbst beantwortet. Ohne eine Einwilligung des Korrektors bzw. der Veraltung ist das heimliche Fotografieren nicht erlaubt.
In diesem Zusammenhang habe ich eine andere Frage:
Ist das Abfotografieren der eigenen Klausur während der Klausureinsicht unzulässig?
Theoretisch handelt es sich bei meiner Klausur doch um mein eigenes geistiges Eigentum.
Nein, dass Argument "Urheberrecht/geistiges Eigentum" können Sie bei einer Standardklausur vergessen.
Zumal dies im Kern auch nicht die Klausur als Urkunde, sondern die geistige Schöpfung betrifft - und die macht Ihnen ja niemand streitig. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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