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Waage FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.03.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 01.04.05, 23:37 Titel: Kündigung per Fax |
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Hallo!
Eine recht simple Frage.
Denke aber nicht, dass die Anwort so simpel sein wird. . .
Ist eine (rechtzeitige) Kündigung per Fax wirksam?
Muss eine Versicherung diese anerkennen?
Oder allgemein Verträge.. welche sind u.U. ausgeschlossen? _________________ Nich jeder der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde... |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 02.04.05, 07:55 Titel: |
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Hallo
Wir (eine GKV) akzeptieren eine Kündigung per Fax. Allerdings muss dann das Fax auch gut lesbar sein.
Ob wir dies müssen, weiß ich jedoch nicht. |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 02.04.05, 09:06 Titel: |
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grundsätzlich ist kündigung per fax kein problem.
nur, sollte das fax -aus welchen gründen auch immer- nicht angekommen sein, hat man pech gehabt. ein fax-journal hilft einem nicht weiter. bei einem normalen brief per post hat man aber das gleiche problem... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 04.04.05, 07:05 Titel: |
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Gewöhnlich wird für die Kündigung von Versicherungsverträgen die Schriftform verlangt. Ein Fax erfüllt nicht die "Schriftform", sondern die "Textform". Die hier anwesenden Damen und Herren Juristen können vielleicht Näheres zu diesen feinen Unterschieden sagen.
In der Praxis der Sachbearbeitung werden per Fax eingehende Kündigungen normalerweise behandelt, als ob sie schriftlich zugegangen wären. Aber es kann auch Ausnahmen geben, dass es ein Sachbearbeiter wirklich sehr genau mit der Schriftform nimmt; oder dass der Versicherer den Vertrag unbedingt halten will und deswegen den Formfehler nicht akzeptiert.
Wie auch immer, nomalerweise sind Kündigugen per Fax ok, aber man sollte sich nicht darauf verlassen, sondern im Zweifel immer schriftlich (Brief mit eigenhändiger Unterschrift, aus Beweisgründen ggf. per Einschreiben) kündigen.
Grüße, Mogli |
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lars hilse FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 30 Wohnort: Bunsoh
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Verfasst am: 04.04.05, 11:02 Titel: |
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Lieber talla,
liebes Board,
und wer noch alles so lieb ist
ich kenne es wie Steffi aus der Praxis, dass es eben doch übliches Prozedere ist. Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass ein Fax-Journal-Auszug sehr wohl als Nachweis über Eingang rechtskräftig ist.
Das zeigte auch die Erfahrung mit einem Juristen von der T-Com. So sind fernschriftliche Willenserklärungen rechtens und der Nachweis über den Eingang kann mittels des Journals erbracht werden. Als ich den Juri von der pinken T damit konfrontierte gab er jedenfalls auf und ich musste nix bezahlen?!?!?
Wäre die Frage des Thread-Gründers jedoch ein wenig konkreter könnte man darauf auch besser eingehen *smile*
Vielleicht folgt es ja noch  _________________ Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 04.04.05, 11:53 Titel: |
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| lars hilse hat folgendes geschrieben:: | Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass ein Fax-Journal-Auszug sehr wohl als Nachweis über Eingang rechtskräftig ist.
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ein fax-journal sagt überhaupt nichts, da es problemlos manipuliert werden kann. es kann bestenfalls für einen anschein dienen...
ich hatte zuhause kürzlich nen stromausfall. dadurch hat sich das datum an meinem fax-gerät auf werkeinstellung zurückgestellt, ich habe es bis heute nicht geändert...
und andersrum könnte ich problemlos meine datumseinstellungen vor- oder zurückdatieren, ein fax verschicken und dann mit dem journal winken und sagen: "haha, ich war noch in der frist..." _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 04.04.05, 22:29 Titel: |
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Also in der Praxis wird sie vielfach anerkannt. Die Gesellschaften sind halt meistens gar nicht so böse wie sie gemacht werden. Wir schicken jedoch jede Kündigung als Einwurfeinschreiben, ist sicher und ohne Diskussion. Was talla da zu bedenken gibt ist im Streitfall sicher richtig.
Gruß Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Waage FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 23.03.2005 Beiträge: 59
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Verfasst am: 04.04.05, 23:33 Titel: |
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| lars hilse hat folgendes geschrieben:: | Wäre die Frage des Thread-Gründers jedoch ein wenig konkreter könnte man darauf auch besser eingehen *smile*
Vielleicht folgt es ja noch  |
Biddeschön...
Eine Versicherung... ich nenn jetzt keine Namen... ähnlich der Rechtschutzversicherung von der Deurag... Welche anscheinend auf keinen Kunden verzichten können.. hat zunächsteinmal, nach einem Hinweis, dass doch eine Kündigung bereits vor längerer Zeit fristgerecht zugestellt wurde sich geweigert (finde ich noch legitim= das anzuerkennen und verlangte sowohl die original-kündigung als auch den Zustellnachweis...
Hab beides nochmal hingefaxt, darauf hin kam eine Antwort, dass "Zitat: da der Faxsendebericht nichts darüber aussagt, was gefaxt wurde..."
Na klar... und ein persönliches Einschreiben mit Rückschein sagt auch nix aus, was gesendet wurde... vielleicht gar ein weißes Blatt mit "wer das ließt ist doof" drauf...
Es folgt ein Brief an den Vorstand...  _________________ Nich jeder der aus dem Rahmen fällt, war vorher im Bilde... |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 05.04.05, 00:02 Titel: |
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Hallo Waage,
den Brief aber persönlich abgeben.
Also manchmal sind die alten Verfahren die besten. Das liegt vieleicht daran, das sie jeder kennt und achtet. Wenn jemals ein Versicherer die Kündigung nicht anerkannte wegen der Frist, dann verlangte er den Einschreibebeleg. Das ist die Praxis. Auch wenn Du Sie nicht hören möchtest und ich sie in diesem Fall auch nicht erklären kann. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 05.04.05, 07:10 Titel: |
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Nochmal: Für die Kündigung wird SCHRIFTFORM verlangt. Ein Fax erfüllt nicht die Schriftform, sondern die TEXTFORM.
In der Praxis der Sachbearbeitung wird zwar normalerweise eine Kündigung per Fax so behandelt wie ein Brief, aber das muss nicht immer so sein.
Wenn der Versicherer in diesem Fall sagt, die Kündigung sei nicht fristgerecht schriftlich zugegangen, dann hat er damit Recht. (Dass das kleinlich ist, ist eine andere Frage, aber darum gehts hier jetzt nicht)
Grüße, Mogli |
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