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Verfasst am: 04.10.04, 20:16 Titel: Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Meine Mutter ist 2001 gestorben. In diesem Zusammenhang gab mir mein Chef damals mündlich einen Tag Sonderurlaub. Jetzt nach dem ich gekündigt habe, akzeptiert er diesen 1 Tag Sonderurlaub nicht mehr.
Habe ich bzw. hatte ich Anspruch darauf nach dem Arbeitsgesetzbuch oder muss er ihn heute wirklich nicht mehr anerkennen (Aufrechnung Urlaub / Überstunden / Fehlzeiten von 1998 - 2004)?
Das gleiche gilt mit einem Umzugstag von 1999.
1998 habe ich nach Arbeitslosigkeit einen Job in einer Entfernung von 85 km angenommen. Nach der Einarbeitung im Mai 1999 bin ich dann umgezogen und habe 1 Tag Sonderurlaub genommen für diesen Umzug. Diesen Tag will er heute auch nicht mehr anerkennen.
Schriftlich habe ich damals nichts fixieren lassen, sondern habe einfach nur seinem Wort vertraut.
Verfasst am: 04.10.04, 20:49 Titel: Re: Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Was heisst er akzeptiert es nicht mehr? Den Sonderurlaub hast du damals bekommen für eben diesen Fall (Todesfall, Umzug). Wenn du die Tage jeweils nicht in Anspruch genommen hast, dann ist das nicht das Problem deines Chefs. Und selbst ganz normaler Urlaub verfällt (lt. Gesetz am 31.3. des Folgejahres, wenn tarifvertraglich nicht anderes geregelt ist). Ich sehe da heute, wenn du das nicht ausdrücklich mit deinem Chef schriftlich geregelt hättest, dass du dir diese Tage "aufheben" kannst - wovon ich mal nicht ausgehe - keinen Anspruch mehr.
Verfasst am: 04.10.04, 21:35 Titel: Re: Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Den Urlaub habe ich damals in Anspruch genommen.
Aber mein ehem. Chef rechnet heute - nach meiner Kündigung - alle meine Fehlzeiten und Urlaubstage bzw. Überstunden gegeneinander auf. D.h. ich habe von ihm eine Stundenliste über die letzten 6 Jahren zur Kontrolle erhalten. Dbei rechnet er alle Tage gegeneinander auf und schreibt mir, dass ich damals zu viel Urlaub genommen habe.
Verfasst am: 04.10.04, 21:43 Titel: Re: Sonderurlaub bei Todesfall in der Familie
Hmmm...und du hast natürlich nichts schriftliches.
Als Tipp: Wenn er Minusstunden aufrechnet solltest du auch mal in einer Suchmaschine nach dem Stichwort 'Annahmeverzug' schauen. Könnte evtl. für dich interessant sein
Den Urlaub habe ich damals in Anspruch genommen.
Aber mein ehem. Chef rechnet heute - nach meiner Kündigung nach 6 Jahren - alle meine Fehlzeiten und Urlaubstage bzw. Überstunden von allen 6 Jahren gegeneinander auf. D.h. ich habe von ihm eine Stundenliste über die letzten 6 Jahren zur Kontrolle erhalten. Dabei rechnet er alle Tage gegeneinander auf und schreibt mir, dass ich damals zu viel Urlaub genommen habe.
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