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Verfasst am: 03.04.05, 16:29 Titel: mangelnde oder gar keine information?
entschuldigung aber ich wußte nicht wie ich den titel gestalten sollte.
ich habe eine generelle frage:
wie nennt man das in juristischem fachjargon, wenn ein rechtanwalt dem mandanten juristische tatsachen nicht mitteilt? gibt es da einen unterschied wenn es absichtlich oder unabsichtlich ( z.b. durch nichtwissen) geschehen ist? Ist dss unterlassung von informationspflicht oder wie könnte man dies nennen?
ich bedanke mich schone inmal für eure antworten
mama
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