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Vorbereitung auf HV

 
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spooky_dc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 19:03    Titel: Vorbereitung auf HV Antworten mit Zitat

Hallo liebe Rechtfreunde.

Da wir im Moment unsere jährliche Hauptversammlung vorbereiten, möchte ich hier ein paar Fragen stellen über die wir uns noch nicht so ganz im klaren sind.

1. Was für eine Möglichkeit hat der Kassenprüfer eines Vereins seine moralischen Bedenken über den Kassenabschluss zum Ausdruck zu bringen wenn er keine technischen Bedenken anmelden kann. ( Der Abschluss ist schon korrekt aber es sind z.B. unnötige Anschaffungen gemacht worden.) Hat er die Möglichkeit bestimmte Posten, die ihn gewundert haben, auf der HV direkt anzusprechen oder verletzt er damit seine Schweigepflicht? Das Problem ist dass nach dem Bericht der Kassenprüfer die Entlastung des Vorstands folgt. Können die Kassenprüfer bei ihrem Bericht zu einzelnen Posten Stellung nehmen? Was ist wenn sich die beiden Kassenprüfer über manche Vorgänge uneinig sind?r

2. Was für eine Möglichkeit gibt es Einfluss auf die Abfolge der Tagesordnungspunkte zu nehmen(die Einladung zur HV ist schon raus). Unser Ziel ist es dass die Mitgliederanträge vor der Entlastung des Vorstands und vor den Vorstandswahlen behandelt werden. Wie können wir dies erreichen?

3. Was ist die einfachste Methode einen gesamten Vorstand auszuwechseln und welchem Prozedere muss man dann folgen?(2 von 5 Mandaten stehen zur Wiederwahl)


Herzlichen Dank für eure Hilfe

spooky
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hi spooky-dc

das ist doch recht einfach.

Der Kassenprüfer prüft die Kasse. (Kaufmännisch/rechnerisch richtig.)
Sonst nix.

Über Anschaffungen oder sonstige Ausgaben des Vereins kann er im Bereich "Allgemeines" oder einem anderen entsprechenden Tageordnungspunkt reden.

Gruß

Mano
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo spooky dc,
ich sehe das anders als mano.
Als Kassenprüfer hat man auch die Möglichkeit sich über die sparsame und angemessene Haushaltsführung zu äußern. Ich würde in den Kassenprüfungsbericht einfach einen Absatz aufnehmen in dem es (sinngemäß) heißt.
"Als Kassenprüfer sehe ich es auch als meine Aufgabe an, darüber zu berichten, ob die Haushaltsführung des Vorstandes sparsam und angemessen war. In einigen Punkten habe ich dabei Zweifel und ich empfehle der Mitgliederversammlung über diese - dem Vorstand bekannten Ausgaben - dem Vorstand um nähere Erläuterung zu bitten, bevor über einen Antrag auf Entlastung entschieden wird."
Zu der weiteren Frage.
Jedes Mitglied kann duch einen Geschäftsordnungsantrag zu Beginn der Mitgliederversammlung beantragen, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu verändern. Die Mitgliederversammlung muss dann entscheidet , welche TOP zuerst und welche später behandelt werden. Zweckmäßigerweise, sollte man sich eine überzeugende Begründung überlegen, damit die Abstimmung den gewünschten Erfolg bringt.
Spezi
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Spezi,

wenn in der Tagesordnung der Punkt:

TOP XX: Bericht der Kasssenprüfer auftaucht, berichten der/die Prüfer über die
Prüfung der Kasse.
Sonst nix.

Siehe auch:http://www.marktplatz-verein.de/kassenpruefer.htm
Über alles andere kann jederzeit berichtet werden. Der TOP Kassenprüfung bedingt aber nur den Bericht über die Prüfung der Kasse.

Richtig ist aber, das die einzelnen TOP´s durch Beschluß der MV jederzeit in der Reihenfolge geändert werden können.

Im übrigen: Eugen Sauter/Gerhard Schweyer: Der eingetragene Verein Beck Verlag

@Spezi,
über das, was sparsam und angemessen ist können wir hier lange streiten.

Mano
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Spezi
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mano,
kennen wir die Satzungsregelung, welche den Umfang der Tätigkeit bestimmt ? Manche "Kassenprüfer" heißen auch Revisoren. Diese sollen die Kassenführung des Vorstandes im Auftrage der Mitgliederversammlung überprüfen
Wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt, hat der Vorstand den Verein nach § 27 BGB gemäß den Vorschriften des BGBs über die Geschäftsführung (§§ 664 - 670 ) eigenverantwortlich zu leiten.
Danach ist in der Mitgliederversammlung über die Geschäfte und die Ausführung des Auftrages Rechenschaft zu geben. Dazu gehört ein Bericht über die Einnahmen und Ausgaben und die Finanzlage (Vermögensbestände). Zu den Vermögensbeständen gehören auch die Forderungen und Verbindlichkeiten des Vereins.

Bei der Beschreibung der Aufgaben der Kassenprüfer/Revisoren in der Satzung sollte daher festgelegt sein, daß die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung darüber zu berichten haben, ob die Darstellung des Vorstandes über Einnahmen und Ausgaben, sowie Vermögensbestand zutreffend ist und ob darüber übersichtliche Zusammenstellungen vorliegen, ob für alle Ausgaben und Einnahmen ordnungssgemäße Belege vorgelegen haben, sowie ob sie den satzungsgemäßen Aufgaben entsprachen. Man kann auch festlegen, dass geprüft werden soll, wie der Vorstand gewirtschaftet (sparsam) gehandelt hat
Nach meiner Meinung gehört daher zum Prüfungsbericht nicht nur die Prüfung der Kasse, sondern auch die Prüfung der Bankbelege, Rechnungen und insbesondere ob der erstattete Bericht über die Einnahmen, Ausgaben, Vermögensbestände ( einschl. Forderung und Verbindlichkeiten) ein zutreffendes Bild über die Finanzen des Vereins abgibt und richtig aus den Buchhaltungsunterlagen entwickelt worden ist.
Spezi
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