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Verfasst am: 04.04.05, 10:46 Titel: Glasschaden an Leihwagen (Werkstattwagen)
Hallo!
In der letzten Woche habe ich bei einem Werkstattwagen (Leihwagen) die Scheibe leider mit einer Glasflasche freigekratzt (ss war kein Eiskratzer verfügbar).
Aus meinem natürlichen Verständnis heraus wäre dies ein Fall für die Private Haftpflichtversicherung. Diese hat allerdings zur Klausel, dass Schäden die durch den Gebrauch von Fahrzeugen entstehen nicht abgedeckt sind.
So jetzt meine Frage. Ist die Vorbereitung grundsätzlich auch schon ein Gebrauch? Wie wird die Versicherung diesen Fall ansehen? EIne spanndende Frage, die für manch andere Fälle sicherlich auch interessant ist.
Vielen Dank jetzt schon mal für die Antwort.
Tobi
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