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Verfasst am: 04.04.05, 18:21 Titel: Kündigung der Rechtsschutzversicherung
Guten Abend,
ich hoffe, dass ich jetzt nicht eine Frage hier stelle, die es schon 1000 Mal gibt. Aber ich lass es mal drauf ankommen:
Am 01.03.05 waren mein Freund und ich in unserem Versicherungsbüro. Die Sachbearbeiterin hat dort festgestellt, dass ich mir meine Rechtsschutzversicherung (RSV) bei der Örag sparen kann, da ich bei meinem Freund mit in die bestehende RSV mit rein kann - und das kostenfrei.
Habe meine RSV zum 01.11.03 abgeschlossen, somit endet ein Versicherungsjahr immer am 31.10.
Da mein Freund bereits seit 2000 seine RSV hat, wurde uns mitgeteilt - und durch einen Anruf bei seiner RSV (Württembergische Versicherung) bestätigt - dass ich auch vor Ablauf meinen Versicherungsjahres wechseln kann, da seine Versicherung die älteren Rechte hat.
Heute (nach fast 1 Monat !) habe ich endlich mal eine Bestätigung von der Örag bekommen - mit der Aussage, dass sie mir behilflich sind, die Doppelversicherung zu beseitigen und dass sie die Kündigung zurückweisen, weil das vor Ablauf des Versicherungsjahres nicht zulässig ist.
Hallo Babycorn,
mit rein in die RS des Freundes ist kein Problem. Ein Kündigungsrecht des bestehenden Vertrages ergibt sich dadurch jedoch nicht automatisch. Also entweder Kündigung zum Ablauf und dann Einschluss oder mit dem Versicherer sprechen und evtl. gütlich eine Einigung erzielen. Das ist in vielen Fällen möglich. Dabei sollte aber "Ihr Versicherungsbüro" helfeN:
Beste Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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