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leitungswasserschaden

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 07:19    Titel: leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

bei neubezug der wohnung habe ich die wasserhähne der küchenzeile angeschlossen,
an selbigem rohr ist noch ein hahn für die waschmaschine angeschlossen (der aber nicht genutzt wird), welchen ich mit einem eimer darunter kurz aufgedreht und dann wieder geschlossen habe.
zu zweit sassen wir nach getaner arbeit noch etwa eine halbe stunde in der küche und unterhielten uns, in dieses zeit lief definitiv kein wasser.
anschliessend waren wir 2 stunden unterwegs, als wir zurück kamen stand die wohnung unter wasser, und aus dem "waschmaschienenhahn" sprudelte nur so das wasser.

im nachhinein bin ich mir nicht ganz sicher ob aus dem "waschmaschinenhahn" je wasser lief als ich ihn aufgedreht hatte und ihn deshalb vielleicht nicht ganz zugedreht hatte.

eine wirkliche erklärung konnten mir die experten auch nicht geben, sie meinten das gen abend weniger leute das leitungswasser laufen haben (mehrstöckiges mietshaus), deswegen der druck zunimmt und das wasser bei mir oben zulaufen anfängt..
wobei ich das fast nicht glauben kann da in der halben stunde wo wir da waren definitiv nichts lief und beim zurück kommen rauschte das schon ordentlich raus.


hausrat-versicherung habe ich leider keine, nur eine haftpflichtversicherung, ist es wahrscheinlich, dass diese dafür aufkommt oder ist das schon grobfahrlässig, weil ich nicht vom fach bin und die küche anschließe?
oder war wohl doch eher was mit dem hahn und die gebäudeversicherung des mieters ist dafür zuständig?

der schaden beläuft sich auf über 5000.- und als student könnte ich mir das nicht leisten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 07:22    Titel: Re: leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

ich hoffe jemand hier kennt sich mit so was aus und kann mich ein wenig beraten.
vielen vielen dank auf jeden fall schon mal vorab.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 12:03    Titel: Re: leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

Zitat:
hausrat-versicherung habe ich leider keine, nur eine haftpflichtversicherung, ist es wahrscheinlich, dass diese dafür aufkommt oder ist das schon grobfahrlässig, weil ich nicht vom fach bin und die küche anschließe?


die haftpflicht müsste für die schäden der anderen mieter aufkommen, deinen eigenen schaden in deiner bude hätte die hausrat abgedeckt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 12:57    Titel: Re: leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

sprich die sanierung des parkettbodens etc. in der von mir gemieteten wohnung bleibt an mir hängen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 15:24    Titel: Re: leitungswasserschaden Antworten mit Zitat

Kommt drauf an:
Gehört der Parkettboden Dir, hast Du ihn also selbst mitgebracht und in der Wohnung verlegt, dann bleibst Du auf dem Schaden sitzen.
Gehört der Parkettboden zur Wohnung und damit dem Vermieter, dann kommt ggfs. Deine Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
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