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Hallo.Ich habe folgenes Problem:Ich bin im September 96 von meinem Mann ausgezogen und habe mich scheiden lassen.Ende 98 habe ich neu geheiratet und einen neuen Namen angenommen.Wir hatten eine Krankenhaustagegeldversicherung für unsere Kinder,die auf meinem Namen lief aber von ihm weitergezahlt wurde.Wurde ihm auch bei der Unterhaltstitulierung angerechnet.Nun bekomme ich im Jahre 2004 Besuch vom Gerichtsvollzieher.Ich soll den ausstehenden Beitrag bezahlen.Weder ich noch meine Kinder haben seit der Scheidung Kontakt zum Vater,war eine harte Scheidung.Nun habe ich bei der Versicherung nachgefragt und es stellte sich heraus das er ab 9/99 nicht mehr gezahlt hat.Nach drei Monaten hat die Versicherung gekündigt.In den 5 Jahren bin ich immer angeschrieben worden,nur habe ich die Post nie erhalten.Sie gingen immer an die alte Adresse bei meinem Ex Mann.Nun habe ich schon einen Termin zur Eidesstadtlichen Versicherung,bei Gericht,obwohl ich nie was erhalten habe.Die Versicherung behauptet das es meine Schuld sei da ich meinen Umzug nicht mitgeteilt habe obwohl ich mich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet habe.Nun der Hammer.Die Vorderung beläuft sich auf 44 Euro.Mit den ganzen Vollstrckungskosten nun auf 185 Euro.Was kann ich tun?MFG
Verfasst am: 05.10.04, 11:52 Titel: Re: Brauche Hilfe
bischen knapp die Antwort des Vorposters, aber es stimmt.
Möglichst umgehend zahlen und das dem Gericht auch mitteilen.
Eine Anschriften/Namens-änderung ist allen Gläubigern mitzuteilen, sonst ist man bei Nichtmeldung selber schuld, das deswegen weitere Kosten auflaufen.
Normalerweise teilt man dass ja auch seiner eigenen Bank, dem Arbeitgeber, Krankenkasse etc mit. Deswegen ist ja ein Umzug so kompliziert .
Wo Forderungen von rechtswegen bestehen, denn die Krankenhaustagegeldversicherung lief ja nun mal auf Deinen Namen, muss man sich deswegen selber melden, auch wenn jemand anders zahlte, Du bist Versicherungsnehmer.
Daher gehen weitere Kosten zu Deinen Lasten.
Dass die Kosten im Vergelich zur ursprünglichen Forderung so hoch geworden sind, ist deinem Ex anzulasten, denn der hätte spätestens den vollstreckbaren Titel nicht mehr annehmen dürfen. Es müsste einen solchen geben, da Du nun zur eidesstattlichen Versicherung aufgefordert wurdest. Zu zahlen hast aber leider Du, das ist nicht zu ändern.
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