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Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze)

 
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OctopusE300
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 07:25    Titel: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

Bekomme ich Eigenheimzulage?

Ich bin 24 Jahre alt, ledig, habe keine Kinder und habe auch noch nie Eigenheimzulage erhalten. Ich möchte mir eine Wohnung kaufen für ca. 80.000 Euro

Ich bekomme in diesem Jahr ca. 40.000 Euro brutto. Haben Webekosten von ca. 5.000 Euro.
Letztes Jahr war es ca. 38.000 Euro brutto und ca. 6.000 Euro Werbekosten.


Kann mir mal jemand folgenden Satz ganz Simpel erklären?

Bemessungsgrundlage der Einkommensgrenze ist die Summe der positiven Einkünfte. Diese bestehen aus den Bruttoeinnahmen abzüglich steuerlicher Werbungskosten. Negative Einkünfte (dazu gehören Verluste aus Vermietung und Verpachtung oder Verluste aus einer selbstständigen Tätigkeit) werden nicht gegengerechnet.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 07:55    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

fragst du nach bei bank, wenn du dein finanzierungsplan machst, weisst du, nix frage für rechtsforum
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OctopusE300
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 07:58    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

Ich hab gedacht, das das mir jamand kurz erklären kann.
Ob ich sie nun endlich bekomme oder nicht werde ih wohl bei der Bank erfahren, bzw. kann es mir ausrechnen wenn ich genau weiß, wie ich die Summe der positiven Einkünfte errechne.
Also lasst mich nicht hängen...

Gruß
Patrick
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:48    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

Die Eigenheimzulage hat einen die Voraussetzung, daß nicht mehr als 70.000 EUR positive Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im vorherigen vorhanden waren.

Positive Einkünft sind grob gesprochen Bruttoeinnahmen minus Werbungskosten.

Bei Dir sind es (vorausgesetzt die Werbungskosten stimmen) lediglich 67.000 EUR. Also würdest Du Eigenheimzulage bekommen, wenn die anderen Voraussetzungen eingehalten werden
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 16:00    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

... und zwar 1 % aus KP + NK.
Bei Kauf ohne Makler wären dies ca. 84.000,- €, also 840,- € jährlich, 8 Jahre lang ist gesamt ca. 6.720,- €.
Haben Sie noch Reparatur- oder Renovierungskosten innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf, so können Sie diese dazurechnen. Beispiel 10.000,- € Renovierungskosten,
Dann sind es 80.000 Kaufpreis + 5 % NK = 84.000 + 10.000 Renovierung ist 94.000, davon 1 % ist 940,-. € jährlich, bzw. in 8 Jahren gesamt 7.520,- €.
Zur Einkommensgrenze würde ich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.
MfG
Lucky
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OctopusE300
Gast





BeitragVerfasst am: 07.10.04, 09:53    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

Danke,

jetzt hab ich es verstanden. Dann bekomme ich die Eigenheimzulage auf jeden fall. Muss halt nur noch dieses Jahr was schönes finden.

Gruß
Patrick
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Gästin
Gast





BeitragVerfasst am: 09.10.04, 23:37    Titel: Re: Bekomme ich Eigenheimzulage? (wegen Einkommensgrenze) Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
... und zwar 1 % aus KP + NK.
Bei Kauf ohne Makler wären dies ca. 84.000,- €, also 840,- € jährlich, 8 Jahre lang ist gesamt ca. 6.720,- €.
Haben Sie noch Reparatur- oder Renovierungskosten innerhalb der ersten 2 Jahre nach Kauf, so können Sie diese dazurechnen. Beispiel 10.000,- € Renovierungskosten,
Dann sind es 80.000 Kaufpreis + 5 % NK = 84.000 + 10.000 Renovierung ist 94.000, davon 1 % ist 940,-. € jährlich, bzw. in 8 Jahren gesamt 7.520,- €.
Zur Einkommensgrenze würde ich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fragen.
MfG
Lucky


Hallo Lucky,

erklären Sie mir doch bitte, wie das funktioniert. Wir haben letztes Jahr ein Haus gekauft und für die EHZ wurde nur der reine Kaufpreis angesetzt. Renovierungskosten sind natürlich auch entstanden, blieben aber unberücksichtigt, denn wer kann schon im Vorfeld (beim Ausfüllen des EHZ-Antrages) wissen, wie hoch die ausfallen werden? Kann man solche Kosten auch nachträglich noch beantragen?

Danke und Gruß
Gästin
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