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Verfasst am: 05.04.05, 17:54 Titel: Wer zahlt die Anwaltskosten?
Noch bevor der Mahnbescheid durch den Rechtsanwalt beim AG war, hat der VM die 400 € einbehaltenen Nebenkosten überwiesen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Die vorher gesetzten Fristen hat der VM nicht eingehalten und sogar die Erstattung abgelehnt. Wer zahlt nun die Kosten, die dem Anwalt entstanden sind (RechtschutzV war vorhanden)?
Die Anwaltskosten zahlt zunächst immer derjenige, der den Anwalt beauftragt hat.
Ggfs. erstattet Ihnen die Rechtsschutzversicherung oder Ihr säumiger Schuldner die Ihnen entstandenen Kosten oder der Anwalt rechnet als Kundenservice direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bzw. dem Schuldner ab.
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