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Fahrtkostenerstattung

 
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Simon1
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 08:47    Titel: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wohne im Raum Stuttgart und wurde zu einem Bewerbungsgespräch nach München eingeladen. Acht Wochen nach dem Bewerbungsgespräch habe ich immer noch nichts von der Firma in München gehört und auch schon einen anderen Job angenommen. Jetzt schickte ich eine Email nach München, dass ich eine Erstattung der Fahrtkosten haben möchte. Ich berechnete die Anzahl der gefahrenen Kilometer mal 0,3€. Die Firma antwortete, sie hätte mich darüber informiert, dass ich keine Fahrtkostenerstattung bekomme. Hat sie aber nicht. Was kann ich nun tun, wenn sie sich weiterhin weigert, mir meine Fahrtkosten zu ersetzen? Muss sie mir beweisen dass sie mich informiert hat oder muss ich ihm beweisen, dass er mich nicht informiert hat? Ist das überhaupt relevant oder bekomme ich Fahrtkosten grundsätzlich ersetzt? Wie gehe ich jetzt weiter vor? Anwalt?

Mfg, Simon
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 11:18    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Bist du von denen schriftlich oder mündlich bzw. telefonisch eingeladen worden? Wenn schriftlich, dann sollte der Hinweis ja auf der Einladung irgendwo stehen. Wenn telefonisch, dann dürfte es dir schwer fallen da was zu beweisen. (Aussage gegen Aussage).

MfG miau
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simon1
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:17    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Das ist ja genau der Knackpunkt: Wer muss an dieser Stelle den Beweis führen?

1. muss ich beweisen, dass sie es nicht gesagt haben?
2. muss die Firma beweisen, dass sie es gesagt hat?
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:28    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

simon1 hat folgendes geschrieben::
Das ist ja genau der Knackpunkt: Wer muss an dieser Stelle den Beweis führen?

1. muss ich beweisen, dass sie es nicht gesagt haben?
2. muss die Firma beweisen, dass sie es gesagt hat?


Eigentlich die Firma. Aber man weiß nie genau, was ein Richter als Beweis anerkennt. Die Aussage des Mitarbeiters der Personalabteilung, der die Einladung ausgeprochen hatte, müßte aber eigentlich genügen (Zeugenbeweis), sofern Sie keinen Zeugen haben, der das Gegenteil bestätigen kann.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:29    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

simon1 hat folgendes geschrieben::
Das ist ja genau der Knackpunkt: Wer muss an dieser Stelle den Beweis führen?

1. muss ich beweisen, dass sie es nicht gesagt haben?
2. muss die Firma beweisen, dass sie es gesagt hat?


Die Firma muß beweisen, dass sie es gesagt hat. Dazu könnte aber schon die Zeugenaussage desjenigen genügen, der mit Dir telefoniert hat.

Inkognito
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:29    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Sie müssten im Fall eines Rechtsstreits die Einladung zum Gespräch und die tatsächlich angefallenen Kosten nachweisen können. Den Ausschluss der Fahrtkostenerstattung hat m.E. die Gegenseite zu beweisen.

GM
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simon1
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:41    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Wieso sollte es reichen, wenn der Personaler aussagt, er habe es mir am Telefon gesagt? Dann steht doch Aussage gegen Aussage.

Als Beweis, dass ich Auslagen hatte, sollte doch die Tatsache genügen, dass ich in Stuttgart wohne und (mit dem Auto) nach München gefahren bin.

Welche Gesetze ausser dem §670 BGB kann man auf so einen Fall noch anwenden?
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:54    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

simon1 hat folgendes geschrieben::
Wieso sollte es reichen, wenn der Personaler aussagt, er habe es mir am Telefon gesagt? Dann steht doch Aussage gegen Aussage.


Der Personaler wird als Zeuge vernommen. Sie können als Partei aber kein Zeuge sein. Aus Gründen der "Waffengleichheit" könnte der Richter jedoch eine Parteivernehmung zulassen. Hält er beide Aussagen für glaubhaft, geht die Nichterweislichkeit des Ausschlusses tatsächlich zu Lasten der Gegenseite.

GM
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rechtminus.de
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 19:15    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Gerechtigkeit ist ein Ausgleich des Lebens. Nicht nur die Gläubige haben Anspruch Kontakt zu dem lieben Gott aufzunehmen, sondern auch andere übrige Menschen die über den lieben Gott nicht gehört haben, aber auch Menschen die gesündet haben.

Die Aufteilung der Rechte muss zu je 50% erfolgen. Dem lieben Gott sind alle Menschen gleich, es ist egal ob der Mensch eine Frau oder ein Mann ist, auch wenn der lieber Gott nur Männer zeugen kann und sie deshalb bevorzugt. Ja der lieber Gott kann Frauen Schöpfen, Männer dagegen kann er zeugen.

MfG
rechtminus.de
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rechtminus.de
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 19:16    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Gerechtigkeit ist ein Ausgleich des Lebens. Nicht nur die Gläubige haben Anspruch Kontakt zu dem lieben Gott aufzunehmen, sondern auch andere übrige Menschen die über den lieben Gott nicht gehört haben, aber auch Menschen die gesündet haben.

Die Aufteilung der Rechte muss zu je 50% erfolgen. Dem lieben Gott sind alle Menschen gleich, es ist egal ob der Mensch eine Frau oder ein Mann ist, auch wenn der lieber Gott nur Männer zeugen kann und sie deshalb bevorzugt. Ja der lieber Gott kann Frauen Schöpfen, Männer dagegen kann er zeugen.

MfG
rechtminus.de
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Alex Gläser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 19:23    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Wäre es möglich die Fahrtkosten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen?
Dann könnte man den Unsicheren Ausgang einer langwieriegen Rechtsstreitigkeit umgehen...
Gruß
Alex
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simon1
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 20:53    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Danke für deine Hilfe rechtminus, jetzt ist mir alles klar. zumindest die Tatsache, dass du nix Vernünftiges mit deiner Zeit anzufangen weisst.

An dieser Stelle danke an alle, die was Sinnvolles gepostet haben. Habe als nächsten Schritt vor, der Firma einen Mahnbescheid zu schicken, wurde mir von einem Juristen empfohlen.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 09:41    Titel: Re: Fahrtkostenerstattung Antworten mit Zitat

Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch sind Werbungskosten. Zusätzlich kannst Du Pauschalen bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. geltend machen.
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