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Steuerhinterziehung???

 
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Süüe-Maus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 10:07    Titel: Steuerhinterziehung??? Antworten mit Zitat

Hallo,

mein alter Arbeitgeber ist wegen Steuerhinterziehung aufgeflogen! Dabei würden sowohl Mitarbieter wie auch ehemalige Mitarbeiter geprüft. Es hat sich herausgestellt, dass die Firma Urlaub und Überstunden als Reisekosten abgerechnet hat um Lohnnebenkosten zu sparen.
Nun wurde ich von der Steuerfahndungsstelle angeschrieben, weil auch Abrechnungen, welche auf meinen Namen ausgeschrieben wurden solchefingierten Abrechnungen sein sollen.
Die Abrechnungen wurden mir vom Finanzamt zugeschickt. Es handelt sich um Abrechnungen im Zeitraum von 1993 bis 1995.
Sind die Abrechnungen aus 1993 und teilweise auch schon aus 1994 nicht schon verjährt?
Es ist auch richtig, dass auch ich solche Abrechnungen eingereicht habe, allerdings nicht in der vom Finanzamt vorgelegten Höhe und auch nicht mit Vorsatz! Ich habe dazu die Anweisung von meinen Vorgesetzten bekommen und war noch zu jung und zu naiv um mir dazu genauere Gedanken über Recht- bzw. Unrechtmässigkeit meines tuns zu machen.

Nun muss ich bis Mitte Oktober dem Finanzamt eine Stellungnahme schicken!
Wo kann ich mir Hilfe holen, beim Steuerberater?
Muss ich Stellung zu den Belegen von 1993 nehmen?
Wie soll ich dem Finanzamt klar machen, dass alle die zugeschickten Belege richtig sind (also legal) und das die wenigen falschen Belege in der Zeit vor 1993 gelegen haben müssen?
Kann ich für die Zeit vor 1993 auch noch zur Rechenschaft gezogen werden?
Muss mir das Finanzamt nicht nachweisen, dass die Belege falsch sind?
Was müsste ich im schlimmsten Fall nachzahlen? (Nur die Lohnsteuern und Sozialbeiträge oder auch noch Strafe?)
Geht die Sache vor Gericht, wäre ich dann vorgestraft?

Ich weiß überhaupt nicht mehr, wie ich mich richtig Verhalten soll. Was wenn ich zuviel sage, was dann gegen mich verwendet wird?
Die Frau vom Finanzamt meinte auch schon ich solle mir nur nicht einfallen lassen nur etwas zuzugeben, sie finden eh alles heraus! Aber was, wenn es nichts unrechtes herauszufinden gibt???

Vielen Dank schoneinmal für Ihre Hilfe!

MfG
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BeitragVerfasst am: 07.10.04, 16:16    Titel: Re: Steuerhinterziehung??? Antworten mit Zitat

Süüe-Maus hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hallo,

mein alter Arbeitgeber ist wegen Steuerhinterziehung aufgeflogen! Dabei würden sowohl Mitarbieter wie auch ehemalige Mitarbeiter geprüft. Es hat sich herausgestellt, dass die Firma Urlaub und Überstunden als Reisekosten abgerechnet hat um Lohnnebenkosten zu sparen.
Nun wurde ich von der Steuerfahndungsstelle angeschrieben, weil auch Abrechnungen, welche auf meinen Namen ausgeschrieben wurden solchefingierten Abrechnungen sein sollen.
Die Abrechnungen wurden mir vom Finanzamt zugeschickt. Es handelt sich um Abrechnungen im Zeitraum von 1993 bis 1995.
Sind die Abrechnungen aus 1993 und teilweise auch schon aus 1994 nicht schon verjährt?
Es ist auch richtig, dass auch ich solche Abrechnungen eingereicht habe, allerdings nicht in der vom Finanzamt vorgelegten Höhe und auch nicht mit Vorsatz! Ich habe dazu die Anweisung von meinen Vorgesetzten bekommen und war noch zu jung und zu naiv um mir dazu genauere Gedanken über Recht- bzw. Unrechtmässigkeit meines tuns zu machen.

Nun muss ich bis Mitte Oktober dem Finanzamt eine Stellungnahme schicken!

Ist denn gegen Dich ein Steuerstrafverfahren eingeleitet? Das müsste Dir in dem Schreiben der Steuerfahndung mitgeteilt worden sein. In welcher Eigenschaft (Zeugin?)und vor wem sollst Du eine Stellungnahme abgeben?

Zitat:
Wo kann ich mir Hilfe holen, beim Steuerberater?


Bei überschlägiger Betrachtung des Sachverhaltes würde ich Dir einen Rechtsanwalt empfehlen, der entsprechend (Steuerstrafrecht) spezialisiert ist.

Zitat:
Muss ich Stellung zu den Belegen von 1993 nehmen?


Ob und zu was Du Stellung nehmen musst, hängt entscheidend davon ab, ob ein Steuerstrafverfahren gegen Dich eingeleitet wurde (wohl nicht, da die strafrechtliche Verjährung bei 5 Jahren liegt) bzw. in welchem Verfahrensabschnitt Du Auskunft geben sollst. Sofern Du Dich selbst mit Deiner Aussage belasten würdest, besteht in strafrechtlicher Hinsicht ein Aussageverweigerungsrecht, in steuerlicher Hinsicht kann Deine Mitwirkung nicht mehr erzwungen werden.

Zitat:
Wie soll ich dem Finanzamt klar machen, dass alle die zugeschickten Belege richtig sind (also legal) und das die wenigen falschen Belege in der Zeit vor 1993 gelegen haben müssen?


Verstehe ich nicht. Ich dachte, Du hättest diese Belege als Reisekostenabrechnung eingereicht

Zitat:
Kann ich für die Zeit vor 1993 auch noch zur Rechenschaft gezogen werden?


Eventuell, insbesondere für 1992.

Zitat:
Muss mir das Finanzamt nicht nachweisen, dass die Belege falsch sind?


Nein - zumindest nicht auf steuerlicher Seite. Hier besteht ggf. eine Mitwirkungspflicht Deinerseits bei der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Ist aber schwer, so pauschal zu beantworten. Unter Umständen schätz das FA einfach - und wenn Du gegen die Schätzung vorgehen willst, musst DU aktiv werden.

Zitat:
Was müsste ich im schlimmsten Fall nachzahlen? (Nur die Lohnsteuern und Sozialbeiträge oder auch noch Strafe?)


Dazu müsste man m.E. die genauen Umstände besser kennen, um das beantworten zu können.

Zitat:
Geht die Sache vor Gericht, wäre ich dann vorgestraft?


Auch hier kommt es darauf an, was bereits ermittelt wurde (evtl. auch Zeiträume nach 1995?) und in welchem Umfang Steuern hinterzogen wurden. Kann man also pauschal nicht sagen. Vorbestraft bis Du, wenn das Gericht eine Geldstrafe von mehr mehr als 90 Tagessätzen verhängt.

Zitat:
Ich weiß überhaupt nicht mehr, wie ich mich richtig Verhalten soll. Was wenn ich zuviel sage, was dann gegen mich verwendet wird?


Du solltest in jedem Fall Rat eines Anwaltes einholen. Zumindestens eine Erstberatung. Das kann das Forum hier aber nicht leisten und empfiehlt sich auch nicht (liest das FA vielleicht mit ?).

Zitat:
Die Frau vom Finanzamt meinte auch schon ich solle mir nur nicht einfallen lassen nur etwas zuzugeben, sie finden eh alles heraus! Aber was, wenn es nichts unrechtes herauszufinden gibt???


Gibt´s aber wohl doch - oder habe ich Dich falsch verstanden?

Zitat:
Vielen Dank schoneinmal für Ihre Hilfe!

MfG
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Süüe-Maus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 08.10.04, 10:09    Titel: Re: Steuerhinterziehung??? Antworten mit Zitat

Also in dem Schreiben steht nichts davon, dass ein Strafverfahren eingeleitet worden ist! Ich soll auch nicht als Zeugin aussagen!
Es geht nur um Reisekostenabrechnungen, welche ich eingereicht haben soll, um Urlaub bzw. Überstunden abzurechnen. Das hat die ganze Firma so gemacht und viele der Mitarbeiter die noch da beschäftigt sind habe sich selbst angezeigt.

Nun hat mir das Finanzamt die verdächtigen Reisekostenabrechnungen zugesendet mit der bitte um Stellungnahme. An den zugesendeten Abrechnungen ist aber nichts illegales. So, dass ich Annehme das falsche Abrechnungen im Zeitraum vor 1993 gewesen sein müssen (das scheint aber schon verjährt zu sein). Immerhin habe ich in drei Abteilungen gearbeitet und da bin ich nunmal viel verreist. Auch ist es schon lange her und ich kann nicht mehr nachvollziehen, welche Sachen ich damals an Reisekosten abrechnen musste.
Wie soll ich also eine richtige Stellungnahme an die Frau von der Steuerfahndungsbehörde schreiben, wenn ich mich eh kaum noch erinnern kann!?
Fakt ist ja auch, dass ich das nicht böswillig gemacht habe, sondern mehr oder weniger dazu gezwungen wurde. Auch war ich noch viel zu jung, um zu bemerken, dass es unrechtmässig ist.

Naja, werde mir vielleicht wirklich besser einmal eine Erstberatung bei einem Anwalt holen!

MfG
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