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Palatina Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 01.04.05, 19:35 Titel: Rückwirkende Feststellung der Schwerbehinderung nach X §44 |
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Ich habe seit dem dem 05.04.2001 eine Behinderung (GdB) von 50 % anerkannt.
Mein Antrag auf rückwirkende Anerkennung wurde vom Amt für Soziale Angelegenheit mit
40 % (GdB) ab dem Jahr 1995 anerkannt.
Ich brauche jedoch um einenVersorgungsabschlag zu vermeiden 50% (GdB).
Es handelt sich bei mir nur um 5 Monate die ich den Erstantrag zu spät gestellt habe.
Wer kann mir brauchbare Tipps geben ?
Gerhard |
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Hans Speicher FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 1063
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Verfasst am: 02.04.05, 19:15 Titel: |
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Palatina
da hast Du einfach Pech weil Termin verpasst,
Helfen kann dir da m.E. niemand.
Hans |
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Barbara Wanger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Edenkoben
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Verfasst am: 05.04.05, 14:56 Titel: |
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| Da hat Herr Speicher leider recht. Ich arbeite zufällig beim AsA und uns sind da leider die Hände gebunden! Gesetz ist Gesetz! |
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Palatina Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.04.05, 15:12 Titel: Rückwirkende Anerkennung |
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Danke für die Antworten,
ich habe ja den Antrag fristgerecht gestellt , bis zu 4 Jahren nach Erteilung der Anerkennung.
Die 4 Monate bezogen sich, das ich überhaupt eine rückwirkende Anerkennung stellen mußte.
Ich hatte erst 40 % und ab 04.2001 50 (GdB)
Freudliche Grüße
Gerd |
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Barbara Wanger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Edenkoben
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Verfasst am: 05.04.05, 15:31 Titel: |
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Ist der Antrag erst frisch gestellt ?
Wie alt ist der Bescheid vom AsA ?
Es ist in der Tat so, das es eine gesetzesreform gab und das alle die vor dem 16.11.2000 einen GdB über 50% hatten mit 60 in Rente gehen können ohne Abschläge.
Sollte die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen sein, können sie gegen diese Entscheidung noch Widerspruch einlegen mit dem Verlangen den GdB schon früher auf 50% festzulegen.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist bleibt nur noch einen Antrag auf Zugunstenentscheidung nach § 44 SGB X zu stellen, dies ist allerdings nur möglich, wenn die Entscheidung der Behörde (also von uns ) rechtswidrig sein könnte. Dies ist z.B. der Fall, wenn nicht alle Aspekte der Schwerbehinderung berücksichtigt wurden oder nur teilweise etc.
Kommt darauf an welches AsA für sie zuständig ist, da würd ich nämlich sagen schauen sie mal im Bürgerservicebüro vorbei, ich denke die beraten sie auch gerne!!  |
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Palatina Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.04.05, 15:37 Titel: Rückwirkende Feststellung |
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Hallo Barbara,
die Widerspruchfrist ist nicht vorbei, mein Widerspruch ging gestern raus ( Landau SÜW ).
es geht bei mir nur um die Erhöhung auf 50%( GdB) rückwirkend.
Freundliche Grüße aus Hassloch
Gerd |
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Barbara Wanger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Edenkoben
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Verfasst am: 05.04.05, 15:47 Titel: |
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Lustig, lustig ! sitz hier grad im Asa Landau! leider bin ich in der Verwaltung! Aber wenn der Widerspruch begründt ist, dann wird der auch durchgehen!
LG |
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Palatina Interessierter
Anmeldungsdatum: 01.04.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.04.05, 16:45 Titel: lustig |
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Hallo Barbara,
noch lustiger, ist bin im Jahr 1950 in Edenkoben ( Ludwigsstift ) geboren .
Ich denke schon das ich den Widerspruch durchbekomme,wenn nicht werde ich mit Hilfe des VDK klagen.
Freundliche Grüße
Gerd |
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Barbara Wanger FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.04.2005 Beiträge: 44 Wohnort: Edenkoben
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Verfasst am: 06.04.05, 06:14 Titel: |
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Was ein Zufall!
Naja, auf jedenfall alles versuchen was geht, denn es ist schon sehr ärgerlich, wenn man wegen vier Monaten drei Jahre verschenkt!
Ich wünsche ihnen viel Erfolg, und vielleicht läuft man sich ja mal beim AsA über den Weg!  |
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