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Hallo,
ich weiß nun nicht ob ich hier im "richtigen" Forum mit meiner Frage bin....
"Wenn ein Unternehmen seinem Geschäftspartenr die Nutzung an einer Sache
überlässt, egal woran, sagen wir z.B. an einem Kassensystem, und verlangt dafür ein monatl. Nutzungsentgeld!, denke ich das ist in Ordnung.
Wenn aber das Nutzungsentgeld z.B. 3,5% (monatl.!!!) vom Anschaffungspreis beträgt (d.h. 42% im Jahr), ist das dann nicht Wucher???
Insbesondere dann wenn das Unternehmen das Kassensystem aufgrund der geschlossenen Verträge zwingend vorschreibt?
In welchen Gestzestexten könnte ich etwas darüber finden?
Bei Ihrer Rechnung haben Sie weder die Abschreibung noch die Instandhaltungskosten berücksichtigt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Zuletzt bearbeitet von Chess45 am 08.04.05, 18:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Aus den genannten Werten allein kann man nichts für oder gegen die Annahme von Wucher schließen.
Marktüblichkeit prüfen, Gründe für Abweichungen nach oben prüfen - weitersehen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Auch wenn meine Antwort zu diesem Beitrag etwas spät erscheint, ich vermute aus dem geschilderten Beispiel das es sich um ein Kassensystem einer Mineralölfirma handelt und im Pachtvertrag diese Kasse vorgeschrieben wird.
Bei diesen Kassensystemen sind im Nutzungsentgelt sämtliche Wartungskosten, Reparaturen, Erneuerungen etc. in der Miete enthalten. Nur die Verbrauchsmaterialien wie Bonrollen und Farbbänder müssen selbst gezahlt werden. Allerdings sind bei diesen "Vertragspartnern" (Mineralölfirmen) die Mietpreise zu vergleichbaren Kassensystemen, die ich selber kaufe oder Lease incl. Vollwartungsvertrag, immer noch deutlich höher. Als Beispiel: Ich besitze ein Kassensystem von Micros Fidelio mit 3 Kassenplätzen im Netzwerk, Warenwirtschaft und Abrechnungsprogramm. Für 48 Monate geleast zahle ich incl. Vollwartung und allen Updates der Software monatlich 648,00 Euro netto. Nach 4 Jahren ist die Kasse für einen Restwert von 5% des Anschaffungspreises mein Eigentum.
Bei einer Kasse, die an einer Tankstelle eingesetzt wird, zahle ich monatlich für 2 Kassenplätze mit Warenwirtschaft und einem EKW-Abrechnungsprogramm monatlich ca. 1.100,00 Euro. Das EKW Abrechnungsprogramm ist für mich sinnlos, die Datev kann mit diesen Zahlen nichts anfangen. D.h. ich muss jede Tagesabrechnung nochmals in ein anderes System übertragen um sinnvolle Bertriebswirtschaftliche Auswertungen zu erhalten. Wenn ich den Tankstellenvertrag kündige, bekommt der Nachfolger das alte Kassensystem zum gleichen Monatlichen Preis weitervermietet.
Ob das Wucher ist vermag ich nicht zu sagen. Allerdings würden meiner Auffassung nach Tankstellenverträge, bzw. das Vorgehen der Mineralölfirmen in allen vertraglichen Bereichen mit ihren Pächtern wahrscheinlich sowieso gegen geltendes Recht verstossen.
Das Problem ist einfach, kein Pächter kann es sich erlauben gegen diese Verträge oder Vorschriften ihrer Verpächter juristisch anzugehen. Einmal würde er seine, sofern überhaupt noch vorhanden, berufliche und private Existenz aufs Spiel setzen, zweitens wird bei Klagen gegen Mineralölfirmen der Streitwert durch diese Firmen so hoch angesetzt das sich niemand eine Klage leisten kann.
Politisch interessiert dies allerdings niemanden, wie hier systematisch der Mittelstand in den Ruin getrieben wird zum Wohle des Aktienkurses der Mineralölfirmen. Es gibt in Deutschland eigentlich keinen Tankstellenpächter, dessen Firma in der Lage ist Gewinne zu erwirtschaften, die meisten treiben am Rande der Insolvenz dahin.
Informationen hierzu gibt sicherlich der ZTG oder BTG gerne heraus.
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