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Kann mein Partner noch einer Krankenversicherung beitreten ?

 
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Sarahjane
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 13:03    Titel: Kann mein Partner noch einer Krankenversicherung beitreten ? Antworten mit Zitat

Bin schon tagelang im Internet auf Suche, aber bis jetzt noch nicht schlauer geworden.
Vielleicht kann mir jemand hier im Forum helfen.
Nun zu dem Problem. Mein Partner ist 63 und selbstständig. Aber seit 8 Jahren ohne Krankenversicherung, da er damals seine private Krankenkasse nicht mehr bezahlen konnte, wurde er gekündigt. Gibt es noch irgendeine Möglichkeit in eine GKV oder PKV aufgenommen zu werden, oder auch als freiwilliges Mitglied. Wie sieht es aus, wenn ich die Firma übernehmen würde und ihn als Arbeitnehmer beschäftigen würde, müßte ihn dann eine Krankenkasse aufnehmen oder wenn er vorzeitig in Rente gehen würde.

Es kann doch fast nicht sein, daß man dann bis an sein Lebensende ohne Krankenkasse ist, es muss doch irgendeine Möglichkeit geben.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
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Stefanie145
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

In § 6 Absatz 3a Satz 1 SGB V steht folgendes:
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahes versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.

Da Ihr Partner nach Ihren Angaben das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat und bereits seit über 8 Jahren nicht mehr gesetzlich versichert war, ist keine gesetzliche Versicherung mehr möglich. Auch eine freiwililge Versicherung ist nicht möglich, da Ihr Partner nicht die Vorversicherungspflicht erfüllt.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::

In § 6 Absatz 3a Satz 1 SGB V steht folgendes:
Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahes versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren.


Der genannte Absatz hat aber noch weitere Sätze, einer lautet:

"Satz 1 gilt nicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II."

Damit dürften die meisten Selbständigen ohne bzw. mit sehr geringen Einnahmen wieder reinkommen, wenn sie noch unter 65 sind.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

....wenn sie denn alg2 Empfänger werden wollen. Wir haben auch schon überlegt ob gewollte Lücke oder wieder mal keine Hauaufgaben gemacht!? Wenn die Selbstständigkeit, wie leider zu selten, aber läuft, gibt es nur die Möglichkeit der Privaten. Ob es einen gibt der dieses Eintrittsalter zeichnet kann ich allerdings ohne Prüfung nicht sagen. Wird nicht einfach.
Also:
1. Selbstständigkeit aufgeben und ALG 2 und GKV
2. Selbstständigkeit beibehalten und PKV finden
3. Selbstständigkeit beibehalten und ohne Versicherung bleiben
Und Möglichkeit 3. gibt es,- auch in Deutschland.
Grüße Thom
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 00:27    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::

1. Selbstständigkeit aufgeben und ALG 2 und GKV
2. Selbstständigkeit beibehalten und PKV finden


Man kann auch die selbständige Tätigkeit beibehalten und dennoch AlG II beziehen (woraus die GKV-Pflichtversicherung folgt), sofern das Einkommen entsprechend gering ist, nicht zu viel Vermögen vorhanden ist und der Partner nicht zu viel verdient.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber bei dieser Einkommenssituation kann ich die Selbstständigkeit auch aufgeben.
Also wenn ich alg 2 Empfänger bin, bin ich auch an so viele Restriktionen der Behörde gebunden da bin ich nicht mehr selbstständig. Ich muss mich evtl.z. B. in einen 1 € Job vermitteln lassen, oder in andere Tätigkeiten jedweder Art. Also wer da noch etwa 2 Wochen selbstständig ist, ist ein Künstler. Also das ist wohl nicht der reale Tipp.
_________________
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="ThomWenn die Selbstständigkeit, wie leider zu selten, aber läuft, gibt es nur die Möglichkeit der Privaten. [/quote]Falsch!
Auch wenn die Selbstständigkeit gut läuft und man meinetwegen 200.000 € oder noch mehr im Jahr verdient, kann man auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. In diesem Fall muss man dann von der Beitragsbemessungsgrenze die Beiträge zahlen. Dies sind dann (je nach Beitragssatz der GKV) ca. 500,54 € bzw. ohne Kinder 509,36 €. Wer so viel verdient, sollte sich das schon wert sein. Schließlich können bei der Versicherung in der GKV auch die Ehefrau und die Kinder kostenlos mitversichert werden.
Und im Alter bleibt man in der dann günstigen GKV, da dann je ob freiwillig- oder pflichtversicherter Rentner ggf. nur Beiträge aus der gesetzlichen Rente gezahlt werden müssen.

Ich persönlicih finde es richtig, dass Personen die sich einmal entschieden haben, den Schutz der Gesellschaft nicht zu benötigen, in schweren Zeiten nicht mehr in den Schutz der Gesellschaft hereinkommen können. Gerade bei älteren Personen kommt es mir teilweise wie eine Frechheit vor. Erst, wenn man gut verdient und kaum ein Risiko darstellt verschwindet man in die private Versicherung und lässt andere so im Stich. Und wenn es einem dann wieder schlechter geht und mein aufgrund seines Alters ein hohes Risiko ist, möchte man lieber wieder in die GKV, da sie ja so schön billig ist.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stefanie 145,
hast Du die Frage nicht gelesen? Das was Du da zietert hast war ein Teil meiner Antwort. Das war keine Standardauskunft für jeden Selbstständigen, denn zu jedem passt die PKV nicht. Ob du`s glaubst oder meinetwegen nicht - wir beraten unsere Kunden da. Allerdings zu deren Nutzen und nicht zum, ich meine, vermeintlichen Nutzen einer sogenannten Solidargemeinschaft. Und wenn wie in diesem Fall jemand seine Beiträge irgendwann nicht mehr bezahlen kann, ist es uninteressant in welchem System das passiert ist. Der Fragende möchte die möglichen Lösungen aufgezeigt haben.
Und zum lezten Teil Deiner Antwort möchte ich sagen, das durch den Gesetzgeber ab einem Gewissen Einkommen oder in einer gewissen Stellung die Pflicht zur Versicherung verneint wird. Das als im Stich lassen zu bezeichnen finde ich schon sehr polemisch.
_________________
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