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Frage zum Krankengeld

 
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callabea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 08:45    Titel: Frage zum Krankengeld Antworten mit Zitat

Hallo zusammen
Ich bin neu hier, und hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik gelandet bin, und mir hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
Ok, zu meiner Frage. Soviel ich weiss, wird Krankengeld 17 Monate bezahlt. Oder?! Dann kommt die Aussteuerung? Ich hatte 14 Monate am Stück Krankengeld bezogen. Dann kam die "Gesundschreibung" vom Arzt. Das war im Dezember letzten Jahres. Da ich nicht wirklich gesund bin, konnte ich nicht arbeiten gehen. Also: Arbeitsamt. Nun muss ich im Sommer dieses Jahres nochmal operiert werden. Das gleiche wie damals. Falls wieder irgendwas schief läuft, und ich wieder Krankengeld bekommen müsste, dann wären das ja nur noch 3 Monate, Oder?! Hört sich etwas kompliziert an, aber ich weiss nicht, wie ich es anders erklären soll. Also nach 3 Monaten hätte ich ja dann wegen der selben Krankheit die 17 Monate voll. Nun meine Frage. Was würde denn danach kommen, falls ich bis dahin immer noch nicht fit wäre. Was ich ja nicht hoffe, aber ich wollte mich doch mal im Vorfeld drüber informieren.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke schon mal im vorraus
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callabea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

So viele Klicks, und keiner weiss Bescheid? Weinen
Mal nen Schubs geben, vielleicht hab ich ja doch noch Glück
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

In diesem Fall ist der § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB V interessant
Zitat:
Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.
Demnach ist es so, dass wenn Sie die 78 Wochen in 3 Jahren durch die erneute Arbeitsunfähigkeit im Sommer erreichen, keinen weiteren Anspruch auf Krankengeld.

Nach einem späteren Absatz gelten auch Zeiten, wo ein Anspruch auf Krankengeld bestand, dieses jedoch wegen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nicht gezahlt wurde, mit in die 78 Wochen.
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callabea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen lieben Dankfür die Antwort. Aber wer springt dann ein, wenn kein Anspruch mehr auf Kranengeld geltend gemacht werden kann? Das Arbeitsamt? Aber wenn man nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit, dann zahlt das Arbeitsamt doch bestimmt auch kein Arbeitslosengeld,oder?!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

callabea hat folgendes geschrieben::
Vielen lieben Dankfür die Antwort. Aber wer springt dann ein, wenn kein Anspruch mehr auf Kranengeld geltend gemacht werden kann? Das Arbeitsamt? Aber wenn man nicht vermittelbar ist, wegen Krankheit, dann zahlt das Arbeitsamt doch bestimmt auch kein Arbeitslosengeld,oder?!

Nein, nach zeitlichem Ablauf des von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes bleibt im Falle der Bedürftigkeit leider nur noch die Sozialhilfe.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

... oder beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen... Meist rät die Krankenkasse schon frühzeitig dazu, damit sie kein Krankengeld mehr zahlen muss...
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callabea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle die mir geantwortet haben. Jetzt ist doch ein wenig Licht ins Dunkel gekommen. Danke schön
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tomas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: ingolstadt

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

sie haben noch die möglichkeit, sich für leichte tätigkeiten auf dem arbeitsmarkt vreweisen zu lassen. beispiel: früher konnte der maurer nur wieder als maurer verwiesen werden. jetzt kann er für alle tätigkeiten auf dem allgemeinen arbeitsmarkt verwiesen werden. d.h. auch also als klassischer museumswärter. maurer geht nicht mehr, aber was anderes. für sie der vorteil, dass sie noch bissl arbeitslosengeld beanspruchen können, bevor es zur sozialhilfe kommt. evtl. reicht die zeit ja aus, bis sie wieder völlig arbeitsfähig sind.
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tomas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: ingolstadt

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

nachtrag zu sache wg. rentenantrag. die krankenkasse muss sie unter umständen auffordern einen rentenantrag zu stellen, wenn die erwerbsfähig so stark gemindert ist, dass kein job mehr ausgeübt werden kann. vgl. §51 sgb V.
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tomas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: ingolstadt

BeitragVerfasst am: 29.04.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

nachtrag zu sache wg. rentenantrag. die krankenkasse muss sie unter umständen auffordern einen rentenantrag zu stellen, wenn die erwerbsfähig so stark gemindert ist, dass kein job mehr ausgeübt werden kann. vgl. §51 sgb V.
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tomas, da haben Sie genau eine der Pferdefüsse der Erwerbsminderungsrente erwischt. Sie können abstrakt, d. h. ohne konkrete Arbeitstelle, in irgendeinen passenden Beruf verwiesen werden.
Wenn der Maurer nur als Maurer verwiesen werden kann, dann kann er, wenn er als Maurer nicht mehr arbeiten kann eine Rente beziehen!? Wenn er aber verwiesen werden kann als Museumswärter, da aber keine job bekommt, dann hat er keine Rente UND kein Einkommen.

Grüße Thom
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callabea
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Puh, ist doch um einiges komplizierter als ich dachte. Scheint so, als wäre hier ein Loch im Netz der sozialen Absicherung. Da muss ich mal schauen, wie ich das am besten mache. Lieben Dank für die ganzen Antworten und Tips
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

Thom hat folgendes geschrieben::
Wenn er aber verwiesen werden kann als Museumswärter, da aber keine job bekommt, dann hat er keine Rente UND kein Einkommen.
Grüße Thom


Diese Erwerbsminderungsrente ist ja überhaupt nicht mein Ding, trotzdem müssen wir ihr zugestehen, dass wenn man weniger al 6 Stunden arbeiten kann, aber keine Stelle findet, trotzdem die volle Rente bekommt... Da die Regelung so aussieht, kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass man in dem Fall arbeitslos bleibt Winken Dem Staat wird immer eine Arbeitsstelle für solche Fälle parat haben...
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt zwar im Detail, aber ich kann mir da noch einige andere Lösungen des Staates denken.
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