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Hallo,
ich wurde aufgefordert Verwaltungsgebühren iHv 82 Euro zu zahlen, was ich nicht tun möchte.
Hintergrund:
In den Sommerferien entschied ich mich, eine Ausbildung zur Heilpraktikerin zu machen, die ich bräuchte, da ich auch körpertherapeutische Ausbildungen absolvieren möchte und ohne u.a. Heilpraktikerin zu sein, Klienten nicht berühren darf. Die HP-Ausbildung ist sozusagen meine Erlaubnis manuell zu therapieren.
Eine Schule, die ich in den Ferien besuchte, empfohl mir, mich beim Bezirksamt für einen Prüfungstermin vormerken zu lassen, da diese Prüfungen immer lange im Voraus "ausgebucht" wären und man u.U. 2 Jahre warten muss. Das bestätigte mir auch die Dame vom Bezirksamt, die ich anrief, und bat mich, mich schriftlich für einen Termin vormerken zu lassen.
Also schrieb ich das Bezirksamt an und bat um Vormerken einen Prüfungstermins.
Antwortschreiben des Bezirksamtes: Bitte bewerben Sie sich mit......binnen 2 Wochen....blablabla...das kostet Gebühren...
Ich machte mich auf die Suche nach einer geeigneten Schule sowie eine Schule, die die Ausbildung vor dem Prüfungstermin abschließt. Beides habe ich nicht gefunden - keine geeignete Schule bzw. keine Schule, die "rechtzeitig" die Ausbildung beendet.
Nun wurde ich erneut vom Bezirksamt angeschrieben, ich möchte bis zum...die Bewerbungsunterlagen einreichen und wenn ich das nicht täte, würden Verwaltungsgebühren von 82 Euro fällig.
Muss ich zahlen, obwohl ich nun Abstand nehme von dieser Ausbildung?
Muss ich zahlen, obwohl ich eingangs (sprich bis zum Antwortschreiben des Bezirksamtes) nicht wusste, dass sogar das Vormerken zu einem Prüfungstermin kostenpflichtig ist?
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