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Kinder als Bevollmächtige

 
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sum sum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 20:22    Titel: Kinder als Bevollmächtige Antworten mit Zitat

Liebe Forumleser.Ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin,habe aber folgende Frage.Meine Mutter soll meiner Schwester und mir eine Patientenverfügung ausstellen,in der sie uns als Bevollmächtige einsetzt,wenn sie auf grund von Krankheit ,nicht mehr geschäftstüchtig ist.Sie ist aber verheiratet,derjenige ist aber nicht unser leiblicher Vater.Stimmt es,dass wir diese Verfügung vom Natar beurkunden lassen müssen?Vielen Dank für jede Antwort
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Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 3873

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Erleichtert die Sache zwar, aber muss m.E. nicht sein. Bei uns hier gibt es bei jedem hausarzt eine sehr gute Broschüre über die Patientenverfügung. Bekommt man gratis!

Chavah
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.04.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Chavah hat folgendes geschrieben::
Erleichtert die Sache zwar, aber muss m.E. nicht sein. Bei uns hier gibt es bei jedem hausarzt eine sehr gute Broschüre über die Patientenverfügung. Bekommt man gratis!


Hier werden Begriffe verwechselt.

Das, was sumsum meint, ist eine Vorsorgevollmacht. Diese muss nicht notariell abgeschlossen werden, wenngleich dies durchaus sinnvoll ist. Informationen erhalten Sie bei der Betreuungsstelle des Landkreises/Gemeinde oder bei Wohlfahrtsverbänden.

Daneben kann die Betroffene mit einer Patientenverfügung regeln, welche Maßnahmen im Falle einer Krankheit bei fehlender Einwilligungsfähigkeit getroffen bzw. nicht getroffen werden sollen.

Was das Ganze mit dem Stiefvater zu tun hat, verstehe ich nicht. Oder sind Ihre Schwester und Sie noch minderjährig?!

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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sum sum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst einmal für die Antworten.Es geht darum,daß wir erfahren haben,dass meine Schwester und ich, keinerlei Mitspracherecht haben,wenn meine Mutter z.Bsp. mal in ein Pflegeheim muß. Weil sie verheiratet ist, kann nur der Ehemann entscheiden ,was mit meiner Mutter geschehen soll.Dem wollten wir mit so einer Verfügung vorbeugen.Gruß sum sum
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sum sum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so , bei der Hausärztin haben wir uns schon erkundigt, die uns insofern das bestätigt hat. Mir war nur wichtig zu wissen, ob der Notar wichtig ist,damit wir kein Risiko eingehen,die Vollmacht zwar in Händen zu haben,aber nicht anerkannt wird,weil sie nicht beglaubigt ist und nachher noch Vater Staat über unsere Mutter bestimmt.
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