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Verfasst am: 08.04.05, 12:20 Titel: Keine Aufnahme mehr in gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Krankenversicherung.
Frau X ist seit zweieinhalb Jahren nicht mehr krankenversichert, die Versicherung wurde ihr gekündigt, weil sie die Beiträge nicht mehr zahlen konnte.
Über das Arbeitsamt kann sie auch nicht versichert werden, sie ist zwar arbeitslos (plant aber, im Sommer eine Ausbildung zu beginnen), hat aber, da sie nicht bedürftig ist, keinen Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt.
Die Krankenkassen sagen, von der 'freiwilligen Versicherung' sei Frau X auch ausgeschlossen, da ihr die Versicherung ja damals gekündigt worden ist. Ausserdem kommt eben erschwerend hinzu, dass Frau X seit so langem nicht versichert ist, so könnte die Krankenkasse die 'Vorversicherungszeit' nicht einsehen.
Also bliebe Frau X doch eigentlich nichts anderes, als sich privat zu versichern. Sie hat aber gelesen, dass die Aufnahme in private Krankenversicherungen nur freiberuflich/ selbständig Tätigen und Arbeitnehmern mit Bruttojahreseinkommen von ca. 46.000€ möglich ist.
Stimmt das, und wenn ja, wie kann Frau X sich dann krankenversichern?
Es ist richtig, dass eine freiwillige Versicherung in der GKV nicht mehr möglich ist, da die freiwilligen Beiträge nicht gezahlt wurden. Darauf müsste bereits vor dem Ausscheiden aus der GKV hingewiesen worden sein.
Es ergibt sich jedoch aus dem Gesetz, dass eine evtl. Pflichtmitgliedschaft möglich ist.
Verfasst am: 08.04.05, 19:39 Titel: Re: Keine Aufnahme mehr in gesetzliche Krankenversicherung
ana_m hat folgendes geschrieben::
Sie hat aber gelesen, dass die Aufnahme in private Krankenversicherungen nur freiberuflich/ selbständig Tätigen und Arbeitnehmern mit Bruttojahreseinkommen von ca. 46.000€ möglich ist.
Denn die Private ist für alle diejenigen offen die keine Pflichtmitglieder in der Gesetzlichen sind. Und das ist sie nach dieser Beschreibung nicht. Selbst Sozialhilfeempfänger wurden bis 2004 privatversichert (in bestimmten Fällen) und die Prämie auch vom soziamt bezahlt.
Also wen keine Familienversicherung möglich dann gibts nur die private.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Die Antwort von Thom hatte sich auf das BSHG bezogen, also auf die Rechtslage bis 2004 (hat er auch gesagt).
Und da war das durchaus sinnvoll in bestimmten Fällen. Denn wenn das Sozialamt stattdessen die Versicherung erlöschen ließ, mußte es selbst die Kosten der Krankenbehandlung zahlen. Bei einem chronisch Kranken der vorher noch relativ jung und deshalb billig in die PKV rein kam, wäre es völlig unsinnig das aufzugeben.
Im hier angesprochenen Fall spielt das aber wohl keine Rolle, da die Fragestellerin nach eigenen Angaben nicht bedürftig ist.
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