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RA zahlt ncht nach RZV mit Gegner die letzte Rate aus

 
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kati1948
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 22:51    Titel: RA zahlt ncht nach RZV mit Gegner die letzte Rate aus Antworten mit Zitat

Also seit fast 2 J. laufe ich dem RA hinterher. Er behauptet, die RS-Versicherung würde irgendetwas, was er eingereicht hätte, nicht zahlen. Ist doch sein Problem. Er hatte doch genaue Vorgaben von der RS gehabt. Und genau diese 200,-- € wolle er jetzt dafür einbehalten. Ich habe die RS angeschrieben und mir Kopien seiner Abrechnung geben lassen. Die RS monierte eine Quotelung von Kosten, dann hat er dort auch nix mehr eingereicht, machte keine ordnungsgemäße Abrechnung dort und behält einfach das Geld ein. So einen RA, der so schlampig arbeitet, habe ich noch nicht erlebt. Am liebsten zieht er Strafsachen durch und Asylsachen, weil gutes Honorar. Das ist so ein linker Typ. An Anwaltskammer wenden? Wie kann er voll wegen seines unseriösen Verhaltens zur Rechenschaft gezogen werden? Ich hatte auch bei Abschluss des Vergleichs damals irgendwie den Verdacht des Parteibetrugs. Er hat einen Vergleich gemacht, ohne mich zu informieren und noch nicht mal einen Widerrufsvergleich. Vom Vergleich wurde ich erst 2 Monate später informiert. Auch wurden selten Kopien von Schriftstücken an mich weitergeleitet. So eine Chaotenpraxis. Sekretärin leistet er sich auch nicht, vielleicht hälts bei ihm keine aus. Die SS wimmeln voller Fehler! kati
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 23:16    Titel: Re: RA zahlt ncht nach RZV mit Gegner die letzte Rate aus Antworten mit Zitat

Zitat:
kati1948 hat folgendes geschrieben::
Also seit fast 2 J. laufe ich dem RA hinterher. Er behauptet, die RS-Versicherung würde irgendetwas, was er eingereicht hätte, nicht zahlen. Ist doch sein Problem.


Nein, ist es nicht. Kostenschuldner ist der Mandant und wenn die RV nicht zahlt, kann sich der Anwalt sein Geld von seinem Auftraggeber holen und dieser wiederum kann sich dann mit seiner RV rumschlagen, wenn er es denn möchte.

Zitat:
Er hatte doch genaue Vorgaben von der RS gehabt. Und genau diese 200,-- € wolle er jetzt dafür einbehalten. Ich habe die RS angeschrieben und mir Kopien seiner Abrechnung geben lassen. Die RS monierte eine Quotelung von Kosten, dann hat er dort auch nix mehr eingereicht, machte keine ordnungsgemäße Abrechnung dort und behält einfach das Geld ein. So einen RA, der so schlampig arbeitet, habe ich noch nicht erlebt.


Haben Sie den Anwalt denn gewechselt? Würde sich ja anbieten, oder? Lachen

Zitat:
Am liebsten zieht er Strafsachen durch und Asylsachen, weil gutes Honorar. Das ist so ein linker Typ.


Und das ist ein Denkfehler.

Zitat:
An Anwaltskammer wenden? Wie kann er voll wegen seines unseriösen Verhaltens zur Rechenschaft gezogen werden? Ich hatte auch bei Abschluss des Vergleichs damals irgendwie den Verdacht des Parteibetrugs. Er hat einen Vergleich gemacht, ohne mich zu informieren und noch nicht mal einen Widerrufsvergleich. Vom Vergleich wurde ich erst 2 Monate später informiert. Auch wurden selten Kopien von Schriftstücken an mich weitergeleitet. So eine Chaotenpraxis
.

Ich wiederhole meine Frage von oben.

Zitat:
Sekretärin leistet er sich auch nicht, vielleicht hälts bei ihm keine aus. Die SS wimmeln voller Fehler! kati


Ich glaube kaum, daß Sie das einschätzen können. Aber mal anders gefragt? Haben Sie sich schon bei ihm beworben? Dann wird´s bestimmt besser. Sehr böse


Sorry,

aber Ihr Posting strotzt vor Unterstellungen, unsachlichen Behauptungen, sowie offensichtlicher Unkenntnis, daß eine ernsthafte Beantwortung kaum möglich erscheint und von mir auch nicht gewollt ist.


_________________
LG Maus

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kati1948
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Frau maus, keine Unterstellungen, sondern recherchiert und gesunder Menschenverstand. Die RS hatte sogar weiteren Dckungsschutz gegeben, um die Kosten aus KFB ./. Beklagten einzutreiben. Weder gegenüber der RS noch mir gegenüber erfolgten weitere begründete Abrechnungen, um die von ihm einbehaltenen 200,-- - € aus der RZV zu begründen. Ich bin über 35 J. im Job als RA-FA, weiß, wovon ich schreibe. Und bei dem Anwalt würde ich mich sowieso nicht bewerben. So ein unorganisierter :... stall, Gruss kati
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 23:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich bin über 35 J. im Job als RA-FA, weiß, wovon ich schreibe.


Nachdem, was Sie im Thread "Kostenfestsetzungsbeschluß" abgelassen haben, glaube ich Ihnen kein Wort.

Auch wäre es eine Schande für die "Zunft", wenn Sie nicht wüßten, daß Kostenschuldner immer der Mandant ist und die Abrechnung mit der RV lediglich eine "Dienstleistung" des Anwaltes, keinesfalls eine kostenlose Selbstverständlichkeit ist.

Und Sie haben vor 35 Jahren "RA-FA" gelernt?

Vor einer Anwort kehren Sie bitte in sich. Sehr böse
_________________
LG Maus

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