Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgetz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgetz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 14:50    Titel: Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgetz Antworten mit Zitat

Ich bin im Grundbuch als Besitzer eines Grundstücks mit Haus eingetragen. Es läuft eine Klage wegen Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz. Das Haus und das Grundstück sind sanierungsbedürftig. Was ist, wenn ich Geld investiere und später das Grundstück rückübertragen wird. Wie muß ich mich verhalten, wo bekomme ich nähere Auskunft.

Gruß Uke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toni
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 10:07    Titel: Re: Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgetz Antworten mit Zitat

uke hat folgendes geschrieben::
Ich bin im Grundbuch als Besitzer eines Grundstücks mit Haus eingetragen. Es läuft eine Klage wegen Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz. Das Haus und das Grundstück sind sanierungsbedürftig. Was ist, wenn ich Geld investiere und später das Grundstück rückübertragen wird.

Gruß Uke


An Deiner Stelle würde ich solange nichts investieren, bis geklärt ist, ob das Grundstück rückübertragen wird. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Nach oben
uke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.10.04, 17:06    Titel: Re: Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgetz Antworten mit Zitat

ich will das haus aber vermieten. dazu sind investitionen notwendig. das verfahren läuft schon seit 1994, kann also noch länger dauern bis eine entscheidung fällt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.