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Klassenbuch/Tagebuch Einsicht

 
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 17:35    Titel: Klassenbuch/Tagebuch Einsicht Antworten mit Zitat

Halli Hallo,

ich hab mal ne frage:

1. ist das Tagebuch eine Urkunde?

2. kann ich durch einen Anwalt einsicht in das Tagebuch beantragen?
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wessen Tagebuch denn??
_________________
A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.04.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

1. Es gibt mehrere Urkundsbegriffe. Ein Normaltagebuch ist eher keine.

2. Das kommt drauf an, worum´s geht. Ohne Extremfall: nein.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

marcdsl meine das Klassentagebuch, oder?

Es ist eine Urkunde.

Wo ist das Problem? Das liegt doch immer auf dem Tisch in der Pause?
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 08:18    Titel: Klassenbuch Antworten mit Zitat

Genau das ist das Problem.

Mein Lehrer verbietet es mir, in augenschein zu nehmen. Dieses hat er auch durch Körperliche gewalt durchgesetzt. §340 StGB Körperverletung im Amt.

Hab nen RA zu Rate gezogen, welcher mich in der Strafrechtlichen und Zivilrechtlichen Sache vertritt. Der meint, dass sei ein öffentliches Register und ist einzusehen. Wenn ichs nicht darf, darfs er. So hat er sich ausgedrückt.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 21:51    Titel: Re: Klassenbuch Antworten mit Zitat

marcdsl hat folgendes geschrieben::
Mein Lehrer verbietet es mir, in augenschein zu nehmen. Dieses hat er auch durch Körperliche gewalt durchgesetzt. §340 StGB Körperverletung im Amt


Sie haben allen Ernstes mit Gewalt versucht, das Klassenbuch einzusehen? Hallo??? Der Lehrer hatte alles Recht, Ihnen mit Gewalt zu antworten! An meiner Schule hätte das innerhalb von 24 h einen Schulverweis gegeben!
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hab nen RA zu Rate gezogen, welcher mich in der Strafrechtlichen und Zivilrechtlichen Sache vertritt. Der meint, dass sei ein öffentliches Register und ist einzusehen. Wenn ichs nicht darf, darfs er. So hat er sich ausgedrückt.


Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, sollten Sie es schon hierbei belassen und nicht hinterrücks parallel zu ihm arbeiten.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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marcdsl
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Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 481

BeitragVerfasst am: 19.04.05, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Hab nen RA zu Rate gezogen, welcher mich in der Strafrechtlichen und Zivilrechtlichen Sache vertritt. Der meint, dass sei ein öffentliches Register und ist einzusehen. Wenn ichs nicht darf, darfs er. So hat er sich ausgedrückt.


Wenn Sie einen Anwalt beauftragt haben, sollten Sie es schon hierbei belassen und nicht hinterrücks parallel zu ihm arbeiten.

Birnbaum
www.birnbaum.de


Was auch nur ne vorab Information. Wollt mich vor dem gang zum RA informieren!
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pefj
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich selber bin Tagebuch Ordner und bei uns in der Schule RS kann da jeder reinschauen. Spätestens wenn man den Unterrichtsraum wechselt.
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