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Verfasst am: 10.04.05, 07:46 Titel: Zeitvertrag nach Ausbildung mittl. nichtt. Dienst
Wenn man nach erfolgreichem Studium, einen Zeitvertrag für ein Jahr als Angesteller bekommt, um eine Bewährung festzustellen, hat man nach diesem Jahr (bei positiver Bewährung) einen Anspruch auf Wiederverbeamtung.
Diese Vereinbarung wurde mündlich getroffen und wurde von einem Personalratsmitglied als Aktennotiz schriftlich festgehalten.
Könnte man diesen Jahresvertrag nochmal verlängern und wenn ja, mit welcher Begründung?
meines Erachtens besteht kein Anspruch, da über das Beamtenverhältnis nicht durch Vertrag verfügt werden kann.
Der Arbeitsvertrag endet nach Ablauf der Befristung ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Eine bis zu 2malige Verlängerung des befristeten Vertrages auf maximal 2 Jahre ist möglich (TzBfG, müsste ein Beamter allerdings wissen). _________________ mfg
Klaus
Ich kann mich der Meinung von Klaus nur anschließen. Einen Anspruch hättest du höchstens dann, wenn der Bürgermeister eine Verpflichtungserklärung über die zukünftige Ernennung abgegben hätte. Daran werden aber strenge Formvorschriften gestellt (z. B. § 49 GemO RLP).
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