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Verfasst am: 10.04.05, 16:15 Titel: Bitte um Auskunft
Hallo,
im Rahmen meiner Diplomarbeit über Qualitätssicherungamaßnahmen in der rechtlichen Betreuung habe ich zwei Fragen, die mir hoffentlich hier beantwortet werden können:
Wie genau wir man VormundschaftsricherIn (Ausbildung)? Und: Wie erfolgt die Qualitätssicherung des Vormundschaftsrichters? Gibt es (einheitliche) Bestimmungen über Fortbildungen im Bereich der Medizin, Psychologie etc.? Falls ja, gelten diese auch für Rechtspfleger?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Verfasst am: 11.04.05, 07:22 Titel: Re: Bitte um Auskunft
Diplom hat folgendes geschrieben::
Hallo,
im Rahmen meiner Diplomarbeit über Qualitätssicherungamaßnahmen in der rechtlichen Betreuung habe ich zwei Fragen, die mir hoffentlich hier beantwortet werden können:
Wie genau wir man VormundschaftsricherIn (Ausbildung)? Und: Wie erfolgt die Qualitätssicherung des Vormundschaftsrichters? Gibt es (einheitliche) Bestimmungen über Fortbildungen im Bereich der Medizin, Psychologie etc.? Falls ja, gelten diese auch für Rechtspfleger?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Eine spezielle Ausbildung zum VormRichter gibt es nicht. Jeder Richter kann die Aufgaben eines Vormundschaftsrichters übertragen bekommen.
Es gibt keine speziellen obligatorischen Fortbildungen. Die Angebote im mediz. etc. Bereich sind freiwillig. Darüber hinaus werden in Niedersachsen (Ländersache!) Supervisionen angeboten, die aber kaum angenommen werden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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