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Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 16:37    Titel: Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser Antworten mit Zitat

Wir wohnen in einem unterkellertem Reihenmittelhaus. Der Keller ist zwar aus wasserundurchlässigem Betton gebaut, allerdings nicht als Wanne, sondern die Seitenwände sind nur auf die Bodenplatte gesetzt.
Bei Regen tritt nun Wasser zwischen Bodenplatte und Wand hindurch.
Das Regenwasser stammt vom Regenablauf des Nachbarn. Der größte Teil des Wassers sickert widerstandslos unmittelbar am Regenfallrohrende an der mißlungenen Rigole hindurch und nimmt den unmittelbar kürzesten Weg zurück zur Hauswand. (Dies konnten wir dokumentieren.)
Dort scheint sich das Wasser zu stauen und dringt ins Haus.
Nach Aussage einer Fachfirma für Trockenlegungen hätten wir kein Wasser im Keller, wenn das Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden würde, z.B. durch ein 3m geschlossenes Rohr zunächst vom Haus weg.
Können wir das irgendwie durchsetzen?
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Jenny
Gast





BeitragVerfasst am: 06.10.04, 10:03    Titel: Re: Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Wir wohnen in einem unterkellertem Reihenmittelhaus. Der Keller ist zwar aus wasserundurchlässigem Betton gebaut, allerdings nicht als Wanne, sondern die Seitenwände sind nur auf die Bodenplatte gesetzt.
Bei Regen tritt nun Wasser zwischen Bodenplatte und Wand hindurch.
Das Regenwasser stammt vom Regenablauf des Nachbarn. Der größte Teil des Wassers sickert widerstandslos unmittelbar am Regenfallrohrende an der mißlungenen Rigole hindurch und nimmt den unmittelbar kürzesten Weg zurück zur Hauswand. (Dies konnten wir dokumentieren.)
Dort scheint sich das Wasser zu stauen und dringt ins Haus.
Nach Aussage einer Fachfirma für Trockenlegungen hätten wir kein Wasser im Keller, wenn das Regenwasser ordnungsgemäß abgeleitet werden würde, z.B. durch ein 3m geschlossenes Rohr zunächst vom Haus weg.
Können wir das irgendwie durchsetzen?


Sie können versuchen, mit dem Nachbarn zu reden, vielleicht verlegt er das Regenrohr dann anders, wenn Sie ihm das Problem schildern. Sollte er sich weigern, lassen Sie sich ein Gutachten geben, das besagt, daß das Regenrohr den Schaden verursacht hat. Mit diesem Gutachten können Sie gegen den Nachbarn auf Beseitigung klagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.10.04, 11:10    Titel: Re: Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser Antworten mit Zitat

Zuerst Klage einreichen, ein Gefälligkeitsgutachten gilt nicht!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.10.04, 12:35    Titel: Re: Wasserschaden durch Nachbars Regenwasser Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zuerst Klage einreichen, ein Gefälligkeitsgutachten gilt nicht!


Im Fachjargon heißt das "Beweissicherungsgutachten" und wird vom Gericht in Auftrag gegeben. Damit vermeidet man, dass das Gericht ein vom Kläger in Auftrag gegebenes Gutachten nicht anerkennt und dieser das Geld für ein 2. Gutachten vorstrecken muss.
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