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Ehrenamtlicher Betreuer/Sohn stellte Frage beim Amtsgericht

 
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hhirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 16:25    Titel: Ehrenamtlicher Betreuer/Sohn stellte Frage beim Amtsgericht Antworten mit Zitat

Guten Tag,

hier mal eine allg. Frage vielleicht kann jemand dazu was sagen.

Kann eine Frage nach einer Vermögensvorsorge ( Frage : Antrag was ist zu erfüllen ) an einen Rechtspfleger beim Vormundschaftsgericht eine Kostenrechnung (Beratung ? )verursachen ??

Mfg
hhirt
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kati1948
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 07.04.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, nur Verfahren vor dem Gericht sind kostenpflichtig oder derjenige ist auf Antrag von den Pozeßkosten befreit (PKH). Der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts ist zur kostenlosen Auskunft verpflichtet (mündlich).
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hhirt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 09:16    Titel: Ehrenamtlicher Betreuer/Sohn bekommt Rechnung Antworten mit Zitat

Hier jetzt konkret,
eine Rechnung ( Gerichtskasse ) ist jetzt gekommen KostO §92 für jedes Jahr 160 Euro
an den Betreuer ausgehend von einem bestimmten festgelegten Wert der auch angegeben ist.
Ist das korrekt ?? Für die letzten 5 Jahre ....
Das Gericht hat ja im Prinzip gar nichts für die Betreuung gemacht. Nur am Anfang die Beurkundung.
Was soll das nun ??
Wer hat schon mal so einen Fall gehabt ??

Mfg
hhirt
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 12:21    Titel: Re: Ehrenamtlicher Betreuer/Sohn bekommt Rechnung Antworten mit Zitat

hhirt hat folgendes geschrieben::
Hier jetzt konkret,
eine Rechnung ( Gerichtskasse ) ist jetzt gekommen KostO §92 für jedes Jahr 160 Euro
an den Betreuer ausgehend von einem bestimmten festgelegten Wert der auch angegeben ist.
Ist das korrekt ?? Für die letzten 5 Jahre ....
Das Gericht hat ja im Prinzip gar nichts für die Betreuung gemacht. Nur am Anfang die Beurkundung.
Was soll das nun ??
Wer hat schon mal so einen Fall gehabt ??

Mfg
hhirt


Lesen Sie doch § 92 KostO (=Kostenordnung) einfach mal durch. Dann sehen Sie, dass alles korrekt sein dürfte. Entgegen Ihrem Ausgangsbeitrag wurde doch eine Betreuung eingerichtet, sodass die Kosten entstehen. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das Amtsgericht wenden, dort wird Ihnen die Rechnung erklärt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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