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Verfasst am: 11.04.05, 11:28 Titel: Wann liegt eine Verhinderung vor?
In fast jeder Vereinsatzung findet man einen Passus in den steht "... der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. Gebrauch machen..."
Hier habe ich folgende Frage, denn was versteht man unter Verhindurng:
- Krankheit, wie schwer?
- Abwesenheit, telefonisch erreichbar?
- Beruflich eingeschränkt?
- nicht erreichbar, aus welchem Grund auch immer?
oder?
Gibt es dafür eine klare und verständliche Erklärung?
Hallo,
im Vereinsinteresse ist eine Entscheidung bis XX erforderlich. Der Vorsitzende ist aber bis XX nicht erreichbar ( siehe aufgezählte Gründe)
Fazit: Der stellv. Vorsitzende darf entscheiden.
Spezi
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