Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schichtzulage = pfändbares Einkommen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schichtzulage = pfändbares Einkommen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Berti33733
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 21:22    Titel: Schichtzulage = pfändbares Einkommen? Antworten mit Zitat

Hallo,
bin neu hier und suche eine Antwort auf folgende Frage:

zählt eine Erschwerniszulage, wie bspw. die Schichtzulage auch zu pfändbaren Teil des Einkommens?
Wenn ja, macht es doch für einen Schuldner kaum Sinn, aus einer Tagesbeschäftigung in den besser bezahlten Schichtdienst zu wechseln.

Bin auf Eure Antworten gespannt.
Berti33733
_________________
Der Kopf ist rund, damit die Gedanken beim Denken die Richtung ändern können
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spirit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 09:33    Titel: Schichtzulage Antworten mit Zitat

Hallo,
versuchen wir es mal so. Grundsätzlich gibt es unpfändbare und bedingt pfändbare Bezüge die nach §§ 850 bis 850i ZPO geregelt sind.Bestimmte Einkommensarten sind nach § 850a und 850b ZPO nicht oder nur bedingt pfändbar. Unpfändbar sind Erschwerniszulagen, wie Gefahren und Schmutzzulagen. Z.B. ( Hitze, Staub usw. ) Auf die Frage nach dem Sinn, kann man Ihnen Recht geben. In diesem Fall sind auf Seiten des Schuldners die Nachtschichten mit ihren Zuschlägen nicht von Vortei für diesen. Nur was machen, wenn es der AG verlangt und mit zur Arbeitszeit zählt.
Ich hoffe mal ich konnte Ihre Fragen n.E. beantworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Berti33733
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 09:54    Titel: Schichtzulagen bei Pfändung Antworten mit Zitat

Hallo Spirit,
besten Dank für die rasche Antwort. Ob sie mir wirklich hilft, ist eher fraglich.
Es geht nämlich um die Frage, ob jemand durch den Wechsel in den Schichtdienst, bei Pfändung seines Gehalts bis auf das in der Pfändungstabelle erlaubte Minimum, die Aufwandsentschädigung für den geleisteten Schichtdienst behalten darf oder ebenfals gepfändet bekommt.
Gruß
Berti337333
_________________
Der Kopf ist rund, damit die Gedanken beim Denken die Richtung ändern können
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spirit
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 10:47    Titel: Schichtzulage Antworten mit Zitat

hallo berti 33733,
leider sind hier meine möglichkeiten begrenzt. Aber was sind wie du schreibst Aufwandsentschädigungen im Schichtdienst. Kenne nur die normalen Schichtzuschäge bei Schichtdiensten, sowie Feiertags-, Nacht-, Sonn-, und Erschwerniszuschläge. Auf der Lohnabrechnung sollten die Zuschläge ja sichtbar hinterlegt werden. Generell wäre in verbindung mit der Pfändungstabelle durchaus einsehbar, wie und was unpfändbar, bzw. pfändbar ist von Netto. Der Grundlohn ist m. E. entscheidend abhängig, genauso ob man Unterhaltspflichtig ist. Die Zuschläge werden dann seperat, weil ja event. pfändbar berechnet.
P.S. Habe hier gerade ein vielleicht für dich wichtigen Aspekt. So wird hier geschrieben und da zitiere ich: Unpfändbar sind z. B. : Aufwandsentschädigungen und Auslösegelder für auswärtige Beschäftigung.
Gruß Spirit
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HugoBossi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 328

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Berti 33733,

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind als gewöhnliches Arbeitseinkommen zu behandeln, wenn die normale Arbeitszeit auf solche Tage oder Tageszeiten fällt. Bei einem Schichtarbeiter fällt nun aber die normale Arbeitszeit zwangsläufigerweise in die o.a. Zeiträume. Eine Subsumierung der Schichtzulage als sog. Erschwerniszulage - mit dem Ergebnis einer teilweisen Unpfändbarkeit - hat u.a. das LArbG Frankfurt schon 1989 verneint.

Fazit: Es wird zwar etwas mehr in der Lohntüte verbleiben, es wird aber auch mehr gepfändet!

Gruß
HB
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.