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Zahlungszeitpunkt vor Abschluß d. Verfahrens ?

 
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D.N.
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Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Kirchheim unter Teck

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 13:54    Titel: Zahlungszeitpunkt vor Abschluß d. Verfahrens ? Antworten mit Zitat

Geschockt Hallo Herr Krömer- Bei einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zur Eigenheimzulage ( Streitwert über 20000.- Euro) stellt sich nun die Frage, ob die Gesamtsumme seitens des Anwaltes vor Abschluß des Verfahrens geltend gemacht werden darf oder lediglich die bis zum jetzigen Zeitpunkt erbrachte Leistung Frage
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 10.04.05, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin zwar nicht Herr Krömer,

aber geht es bei Ihrer Frage um das Honorar des Anwaltes oder um den Klagbetrag (sprich jährlich wiederkehrende Leistung)?

Nur vorweg: Der Anwalt darf das berechnen, was er bis z.B. Kündigung des Mandats an Leistungen erbracht hat. Hat er z.B. aufgrund Ihres Klagauftrages eine Klagschrift entworfen, aber noch nicht eingereicht, erhält er die Verfahrensgebühr, nicht jedoch die Terminsgebühr.
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LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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D.N.
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Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Kirchheim unter Teck

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Marie, Freifrau von Ebner-Eschenbach,

zunächst vielen Dank für Ihre Zuwendung zu meiner Fragestellung.
Mein Rechtsanwalt stellt mir nach drei persönlichen Gesprächen und Erstellung zweier Schreiben, die ich nunmehr selbst noch tippen musste um den Schein des Nicht- Klientseins vor dem Finanzamtes zu wahren, eine Rechnung in Höhe von annähernd € 800.- die binnen 14 Tagen zahlbar wären...dies scheint uns jedoch nicht rechtes zu sein, da bis dato noch nicht feststeht, ob die Eigenheimzulage nunmehr genehmigt wird und es eventuell nicht zur Klage kommen wird.
Welche Alternative stünde Ihres Ermessens offen ?

mit freundlichen Grüßen
D. N. Mit den Augen rollen
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Liebe Marie, Freifrau von Ebner-Eschenbach,


Geboren am 13.9.1830 auf Schloß Zdislawic/Mähren, gestorben am 12.3.1916 in Wien.

Hallo D.N.

so alt bin ich dann doch noch nicht. Cool

Zunächst möchte ich nochmal fragen, ob der Anwalt eine Beratungsgebühr oder eine Geschäftsgebühr berechnet hat und wie hoch er den Streitwert angesetzt hat?

LG Maus
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D.N.
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Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Kirchheim unter Teck

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Maus,

Sorry wegen der Verwechslung und meiner Unwissenheit (peinlich) Verlegen

Der Streitwert ist in Höhe der vermeintlichen Eigentumszulage- also ca. 20500.-€...es handelt sich um eine Gesamthonorarrechnung, die sich aus dem Streitwert ergibt-788.-€ dies kann ich aber zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht nachvollziehen, da m.E. noch keine angemessene Leistung seitens d. Anwaltes erbracht wurde, die eine Zahlung in dieser Höhe rechtfertigen würde.

Alles Gute und bis bald
D.N.
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