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Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert
Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert
Kanst du mal verraten im welchen Bundesland du bist? _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
unsere lateinlehrerin meinte vor einigen wochen, sie würde JEDEN TAG einen vok.-test schreiben. das hat sie auch immerhin fast drei wochen durchgehalten.
ich sehe darin rechtlich kein problem, da es sich ja um ein legitimes mittel der hausaufgabenprüfung handelt. ob es sinnvoll ist ist allerdings eine andere frage. _________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen.
Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert
Kanst du mal verraten im welchen Bundesland du bist?
hab ich leider vergessen hinzuschreiben, tut mir leid.
komme aus NRW
Ohne das ich es rechtlich begründen kann. Unsere Lehrer (ebenfalls NRW) gehen auch davon aus, dass man theoretisch jede Stunde einen Test (maximale Dauer 15 bis 20 Minuten) schreiben darf, da sich dieser ja auch nur auf den Stoff der letzten 2 bis 3 Stunden beschränkt, und so die Schüler nicht überlasten dürfte.
§ 22 IV 1 ASchO: "Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen."
In der Regel darf die Anzahl der "kurzen schriftlichen Übungen" pro Schulhalbjahr die Anzahl der Wochenstunden des Faches nicht überschreiten. Außerdem darf an einem Tag mit einer Klassenarbeit nicht zusätzlich eine schriftliche Übung geschrieben werden.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Ist nicht zulässig.
§ 22 IV 1 ASchO: "Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen."
In der Regel darf die Anzahl der "kurzen schriftlichen Übungen" pro Schulhalbjahr die Anzahl der Wochenstunden des Faches nicht überschreiten. Außerdem darf an einem Tag mit einer Klassenarbeit nicht zusätzlich eine schriftliche Übung geschrieben werden.
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