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jede 2te lateinstunde ein test. zulässig?

 
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 14:07    Titel: jede 2te lateinstunde ein test. zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 14:25    Titel: Re: jede 2te lateinstunde ein test. zulässig? Antworten mit Zitat

nostradamus hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert


Kanst du mal verraten im welchen Bundesland du bist?
_________________
Mfg Skayritera Winken
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n3bi3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

also nur mal so (ich in hessen):

unsere lateinlehrerin meinte vor einigen wochen, sie würde JEDEN TAG einen vok.-test schreiben. das hat sie auch immerhin fast drei wochen durchgehalten.

ich sehe darin rechtlich kein problem, da es sich ja um ein legitimes mittel der hausaufgabenprüfung handelt. ob es sinnvoll ist ist allerdings eine andere frage.
_________________
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 19:58    Titel: Re: jede 2te lateinstunde ein test. zulässig? Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
nostradamus hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich hätte da mal eine frage:
Ist es zulässig, dass ein lateinlehrer jede 2te lateinstunde einen vokabel- oder grammatiktest schreibt?
danke im vorraus
Norbert


Kanst du mal verraten im welchen Bundesland du bist?

hab ich leider vergessen hinzuschreiben, tut mir leid.
komme aus NRW
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 12.04.05, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ohne das ich es rechtlich begründen kann. Unsere Lehrer (ebenfalls NRW) gehen auch davon aus, dass man theoretisch jede Stunde einen Test (maximale Dauer 15 bis 20 Minuten) schreiben darf, da sich dieser ja auch nur auf den Stoff der letzten 2 bis 3 Stunden beschränkt, und so die Schüler nicht überlasten dürfte.
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 06:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ist nicht zulässig.

§ 22 IV 1 ASchO: "Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen."

In der Regel darf die Anzahl der "kurzen schriftlichen Übungen" pro Schulhalbjahr die Anzahl der Wochenstunden des Faches nicht überschreiten. Außerdem darf an einem Tag mit einer Klassenarbeit nicht zusätzlich eine schriftliche Übung geschrieben werden.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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nostradamus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 66
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Ist nicht zulässig.

§ 22 IV 1 ASchO: "Zum Beurteilungsbereich "sonstige Leistungen" gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen und praktischen Leistungen sowie gelegentliche kurze schriftliche Übungen."

In der Regel darf die Anzahl der "kurzen schriftlichen Übungen" pro Schulhalbjahr die Anzahl der Wochenstunden des Faches nicht überschreiten. Außerdem darf an einem Tag mit einer Klassenarbeit nicht zusätzlich eine schriftliche Übung geschrieben werden.

Birnbaum
www.birnbaum.de

vielen dank
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