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Aufenthaltserlaubnis

 
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crazy_yazzy
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 18:55    Titel: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo Herr Norbert und alle anderen User,

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und habe im August 2004 in der Türkei geheiratet. Leider hat die Ausländerbehörde meinem Mann nur einen vorläufigen Aufenthalt gem. § 69 Abs 3 AuslG bis 13.12.04 genehemigt. Mit der Begründung das noch einige Dokumente fehlen.

- Ist das so in Ordnung?
- Was kann ich machen um dies zu beschleunigen?
- Kann ich auch parallel dazu die Arbeitserlaubnis beantragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe


crazy_yazzy
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 06:50    Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist üblich, bis sämtliche Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis geprüft sind.

Nach § 69 Abs. 3 AuslG gilt der Aufenthalt während dieser Zeit als erlaubt.

Eine Arbeitsgenehmigung ist deutsch-verheirateten Ausländern zu erteilen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 09:27    Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Zitat:
- Was kann ich machen um dies zu beschleunigen?


Zm Beispiel die erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich besorgen und der Behörde vorlegen.
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