Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 14.09.04, 07:54 Titel: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Hallo!Mein Vater möchte mir(27,Studentin) und meinen beiden Schwestern(25,Studentin,19,Auszubildende) den Unterhalt in Form eines zinslosen Darlehens zukommen lassen, da er ab 1.10.04 Arbeitslosengeld bekommt.
Gibt es diese Form der Unterhaltszahlung?Ich meine,wenn er ca.1900Euro im Monat zur Verfügung hat,muss er ja trotzdem Unterhalt zahlen,evtl.weniger.Er ist übrigens wieder verheiratet und hat einen 10jährigen Sohn.Vielen Dank für die Antwort!Nina
Verfasst am: 14.09.04, 10:43 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
dir steht kein unterhalt mehr zu (das 27 lebensjahr ist die obergrenze) bei deinen schwestern berechnet sich der unterhalt neu, wenn dein vater ein geringeres einkommen hat.
Verfasst am: 14.09.04, 17:17 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Hallo Nina,
das mit dem Unterhalt sieht nicht besonders gut aus. § 1609 BGB regelt die Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten für den Fall, dass der Unterhaltspflichtige außerstende ist, allen Unterhaltsberechtigten Unterhalt zu gewähren. Das sieht dann ungefähr so aus:
Die Zahlen unter Vorbehalt, weil ich z.B. nicht weis, ob das angegebene Nettoeinkommen auch dem unterhaltrechtlich relevanten Nettoeinkommen entspricht, die Ehefrau möglicherweise eigenes Einkommen aht etc. aber das Prinzip funktioniert so.
Entgegen anderslautender Meinung ist das 27. Lebensjahr keine prinzipielle Grenze für Kinderunterhalt - wohl für staatliches Kindergeld - bei der in Ausbildung befindlichen Schwester ist auch deren Ausbildungsvergütung teilweise zu berücksichtigen und schließlich stellt sich noch die Frage der Leistungsfähigkeit Eurer Mutter in Bezug auf Unterhalt, weil bei volljährigen Kindern beide Elternteile Barunterhalt schulden.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 16.09.04, 10:48 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Danke für die Antworten!
Die Ehefrau meines Vaters hat einen Minijob,ich glaube auf 400Euro-Basis.Wieso steht ihr so viel Unterhalt zu?Ich habe vom Jugendamt erfahren, dass meinem Vater selbst 730Euro zustehen.Hat sich der Betrag auf 858 erhöht?Meine Mutter ist natürlich auch unterhaltspflichtig, sie ist Fachlehrerin,ihr Einkommen kenne ich nicht. Meine Schwester,die in der Ausbildung ist,hat ein Einkommen von 325 Euro,hat aber einen eigenen Haushalt.Danke schonmal fürs Antworten!Gruß Nina
Verfasst am: 16.09.04, 12:06 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Hallo Nina,
der Ehefrau des Unterhaltsverpflichteten steht - je nach Bundesland unterschiedlich - 3/7 bis 1/2 des Nettoeinkommens des Ehemannes nach Abzug des Unterhalts für die minderjährigen Kinder zu. Sofern sie eigenes Einkommen erzielt, verriingert sich der Unterhaltsanspruch etwa wie folgt:
abzgl. Mindestselbstbehalt , 730 EUR bei nicht Erwerbstätigen, 840 EUR bei Erwerbstätigen
Danach bleiben 360 oder 250 EUR übrig, je nachdem, welche Auffassung man hinsichtlich Arbeitssuchenden vertritt.
Ich gehe davon aus, dass Eure Mutter über ein wesentlich höheres Nettoeinkommen verfügt, das allerdings ebenfalls nicht ausreichen dürfte, sämtliche Unterhaltsansprüche vollständig zu befriedigen.
Intern braucht sich Euer Vater nämlich nur vom 90,00 EUR am Unterhalt zu beteiligen, weil ihm gegenüber volljährigen Kindern ein Freibetrag von 1.000 EUR zusteht.
Mal ernsthaft nachgedacht, wie soll denn aus den vorhandenen Einkommen ein Unterhalt von 1475 EUR (3 * 600 - 325) monatlich finanziert werden, ohne die Mutter in Anspruch zu nehmen?
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Verfasst am: 16.09.04, 13:49 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Unsere Mutter zahlt auch Unterhalt.Es ging uns nur darum,ob er bezahlen muss oder nicht.Andere Väter haben ja auch nur ein Einkommen von 1600Euro und müssen auch Unterhalt zahlen.Also,habe ich das richtig verstanden,dass uns drei Kindern 90Euro bleiben,die wir untereinander aufteilen müssen?
Verfasst am: 16.09.04, 17:40 Titel: Re: Unterhaltszahlung bei Arbeitslosigkeit
Ja und nein,
Wie hoch der Unterhaltsanspruch gegen die Mutter ist, kann ich mangels Zahlen nicht sagen. Der Anteil des Vaters am zu zahlenden Unterhalt beträgt - die vorliegenden Zahlen einmal als richtig unterstellt - nur 90,00 EUR für alle drei zusammen.
Es stimmt, das andere Väter mit gleichem Einkommen mehr an Kindesunterhalt zahlen. Nur muss man die Sachverhalt genau vergleichen. Nach dem Gesetz stehen an erster Stelle der Unterhaltsberechtigten die minderjährigen Kinder, weildie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Dann kommt die Mutter der minderjährigen gemeinsamen Kinder, die wegen der Pfelge der Kinder nicht für ihren eigenen Unterhalt sorgen kann. Erst dann kommen die volljährigen Kinder, bei denen der Grundsatz gilt, dass sie sich selbst ernähren können. Das Gesetz geht eben nicht von Ausbildungen aus, die 20 Jahre in Anspruch nehmen.
Gruß Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.