Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mandant A hat Ende Jan 05 einen Jahreswagen (Chrysler) bei Xyz Benz gekauft. Leider hat der Wagen seit dem kauf nur noch Mängel, so dass Mandant A jeden Monat den Wagen jeweils für eine Woche in die Werkstatt bringt. Die Reparaturen fallen alle noch unter Garantie (24 Monat Herstellergarantie), doch nervt es unheimlich, besonders wenn man wegen eines Mangels zum dritte mal hin muss. Nun hat Mandant A bei Chrysler einen Aufstand gemacht und Ihm wurde mitgeteilt, dass der Xyz Händler den Kaufvertrag auch Rückabwickeln kann, wenn Mandant A dies möchte, da es doch etliche Problem mit dem Fahrzeug gibt. Nur die Frage, stimmt das? Gibt es da auch ein Gesetz für oder Gerichtsurteile? Mandant A will den Wagen nicht mehr, da er mehr in der Werkstatt ist als auf der Straße. Des Weiteren läuft Mitte des Jahres die Garantie ab und dann muss Mandant A die Kosten übernehmen und dies möchte Mandant A auf keinen fall.
PS: Zurzeit ist der Wagen mal wieder defekt und müsste in die Werkstatt, doch Mandant A will nicht mehr!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.