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Ich hoffe ich bin hier richtig, fals nicht bitte sagen wo mein beitrag hingehört.
Ich habe am Freitag, den 1.10.04 mein Auto verkauft.
Probefahrt wurde von 2 verschiedenen Leuten gemacht, Auto sehtr oft gestartet.
Mängel sagte ich, und verm,erkte diese auf dem Kaufvertrag.
Am selben Abend kurzer Anruf, das das Auto nach einem halt schlecht ansprang.
ich sagte, das sei ein Diesel und den muss man vorglühen. Ich weiß nicht ob die nicht lange genug gestartet haben.
Heute nun ein Anruf: Einspritzpumpe sei kaputt. Ich bin 180000km gefahren und jeden tag zur Arbeit, nu holen die das Auto und die Pumpe sei kaputt.
Ich schlug vor den Kauf rückgängig zu machen und das Auto hier in meine Werkstatz zu bringen.
Naja es könnte ja nur ein Teil an der Pumpe defekt sein und so teuer wirds schon nicht. Wollen morgen zur Werkstatt durchprüfen lasse.
Frage: Wie verhalte ich mich richtig?
Soll ich anteilig was von den Kosten übernehmen oder bin ich gar verpflichtet dazu?
Oder muss ich gar nichts?
Im Kaufvertrag, den ich von der (Wortsperre: Firmename) Webseite habe, steht:
Das Kfz wird unter Ausschluß der Sachmängelahftung verkauft, soweizt nicht nachfolgend eine garantie übernommen wird.
Dieser Ausschluß gilt nicht für Schadenersatzansptüche aus Sachmängelhaftung, die aufGrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufers beruhen sowie Körperschäden.
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