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Verfasst am: 12.04.05, 19:54 Titel: Nachbesserung - keine Reaktion des Onlinehändlers
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe am 18. März diesen Jahres ein Gerät an den Onlinehändler zurückgeschickt mit der Bitte um Lieferung eines Austauschgerätes (Kaufdatum Anfang November 2004 - also noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung). Laut (Wortsperre: Firmenname) Tracking ist das Packet am 22. März angenommen worden. Am 1. April habe ich dann per Email nachgefragt, wann ich mit dem Austauschgerät rechnen könnte. Es kam lediglich die Antwort: "Wenn das Gerät aus der Reparatur zurück ist". Draufhin habe ich eine weitere Email an den Hänlder geschickt in der ich darauf verweise, dass ich keine Reparatur wünschen sondern ein Austauschgerät. Dies ist auch lt. den AGB des Händler möglich:
Liegt ein von XXX zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Ist XXX zur Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht in der Lage oder nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die XXX zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Auf diese Email kam leider keine Reaktion - auch telefonisch ist lediglich ein AB mit Ansage erreichbar...
Muss ich mich damit abfinden, dass der Händler meinen ausdrücklichen Wunsch um ein Austauschgerät ignoriert und das Gerät reparieren läßt?
Wieviel Zeit muss ich dem Händler überhaupt zur Nachbesserung einräumen?
Welche weiteren Schritte sind jetzt nötig / empfehlenswert?
Welche Fristen für die Nachbesserung soll ich setzten - es ist ja bereits wieder mehr als eine Woche seit dem letzene Emailverkehr vergangen.
Ich bedanke mich schon mal für Ihre Hilfe
Andreas
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