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Anwalt ist ohne mein Einverständnis tätig geworden

 
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Atjana
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 10:08    Titel: Anwalt ist ohne mein Einverständnis tätig geworden Antworten mit Zitat

Hallo,
vor ein paar Wochen habe ich einen Anwalt aufgesucht um erst einmal ein Beratungsgespräch zu führen. Danach hat dieser mit ein Entwurfschreiben zukommen lassen mit der Bitte dies gegenzulesen und ob dies so verschickt werden kann. Ich sagte ihm ich möchte noch Änderungen und lasse diese ihm zukommen.
Ich bat eine Bekannte den Anwalt anzurufen um ihm weitere Informationen zu diesem Sachverhalt mitzueilten. Meine Bekannte hat dann in meinem Namen dem Anwalt grünes Licht gegeben den Brief rauszuschicken.

1. Es war so nicht abgesprochen. Ich habe ihr nicht erlaubt in meinem Namen irgendwelche Aufträge zu erteilen.
2. Es ist schon verwunderlich, dass der Anwalt tätig wird ohne mit mir Rücksprache zu halten, ohne schriftiche Vollmacht o.ä.
3. Ich habe mit dem Anwalt gesprochen und der sieht seinen Fehler auch ein.
4. Der Brief ist nach wie vor fehlerhaft und von mir in dieser Form und mit diesem Inhalt nicht gewollt.

Wie sieht die Rechtslage aus? Ein Dritter darf doch nicht in meinem Namen einen Anwalt beauftragen und darf der Anwalt ohne Rücksprache mit mir tätig werden?

Mfg.
Atjana
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei Ihnen jemand anruft, genaue Kenntnisse eines vertraulichen Schreibens inklusive dessen Text hat und behauptet, im Namen des Adressaten des Entwurfs zu handeln:

Würden Sie ihm glauben?

Als Anwalt würde ich Ihre Freundin in Regress nehmen, wenn es zu gravierenderen Folgen käme.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Hans-Peter
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Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 423

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Ohne Vollmacht darf der Anwalt nicht tätig werden. Die liegt offensichtlich nicht vor.

Der Anwalt soll ein Schreiben hinterherschicken und die Sache richtigstellen. Da er seinen Fehler einsieht, dürfte dies kein Problem sein.
_________________
Hans-Peter

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Atjana
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Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Für ein Berichtigungsschreiben ist es jetzt zu spät. Das Schreiben ging raus, war jedoch erfolgreich.
Die Frage ist nur, muss ich den Anwalt zahlen obwohl er ohne Rücksprache mit mir und ohne schriftliche Vollmacht tätig geworden ist?
Ich kann doch nur etwas bezahlen was ich auch beauftragt habe oder?

Mfg.
Atjana
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 02.05.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Atjana hat folgendes geschrieben::
Für ein Berichtigungsschreiben ist es jetzt zu spät. Das Schreiben ging raus, war jedoch erfolgreich.
Die Frage ist nur, muss ich den Anwalt zahlen obwohl er ohne Rücksprache mit mir und ohne schriftliche Vollmacht tätig geworden ist?
Ich kann doch nur etwas bezahlen was ich auch beauftragt habe oder?

Mfg.
Atjana



Ja die angebliche Bekannte wird es dann halt zahlen müssen, und wenn die Mandantin dem Anwalt den Namen der angeblichen Bekannten nicht mitteilt, muss sie es selber zahlen.
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Hans-Peter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 423

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

"und wenn die Mandantin dem Anwalt den Namen der angeblichen Bekannten nicht mitteilt, muss sie es selber zahlen.[/quote]"

Warum soll die Mandantin dem Anwalt den Namen der angeblichen Bekannten mitteilen ?Wenn er mit ihr telefoniert haben will und von ihr die Einzelheiten erfahren haben will, sollte er eigentlich zumindest deren Namen kennen wenn er ohne schriftliche Vollmacht tätig geworden ist.
_________________
Hans-Peter

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Hollie Lang
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Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt auch eine sog. Anscheinsvollmacht. Wenn man einen Dritten mit einer Sache betraut und der Anwalt durfte nach dessen Angaben von einer Vollmacht ausgehen, dann gildet das.
Zudem - die Sache war erfolgreich. Wäre es dann nciht nur fair, dafür auch zu zahlen?
_________________
H.L.
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