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Thema Vereinsbeitrag und längere Erkrankung

 
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Norman1983
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 15:31    Titel: Thema Vereinsbeitrag und längere Erkrankung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
Aufgrund einer schweren Sportverletzung die ich mir in meinem Verein zugezogen hatte, konnte ich nicht mehr zum Training gehen. Der Trainer wusste davon, habe auch zwei mails geschrieben, wo ich das mitgeteilt habe. Wenn es mir wieder möglich wäre, würde ich auch wieder in den Verein gehen....
Nun habe ich diese Woche 10% Invalidität zugesprochen bekommen und der Arzt hab mir endgültig von dem Kampfsport abgeraten.
Jedoch hab ich nun eine Mahnung bekommen, dass noch 1 Jahr Beitrag offen ist ca 280 EURO!!! Es kam vorher keine Mahnung! Definitiv war ich dieses Jahr nicht 1mal im Verein, habe also keine Leistung in Anspruch genommen und habe auche in ärztliches Gutachten, was besagt, dass mir in diesem Zeitraum kein Training möglich war.
was kann man tun??? chancen??

Gruß Norman
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Verein ist in den allermeisten Fällen eine Interessengemeinschaft und kein kommerzielles Fitnessstudio. Kennen Sie überhaupt die Vereinssatzung des Vereins, in dem Sie ja offensichtlich Mitglied und nicht Kunde sind!?

Die Gründe, warum Sie nicht an Vereinsveranstaltungen (Training) teilnehmen, sind ja nun auch nicht beim Verein zu suchen. Selbst wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Sport mehr ausüben könnten, könnten Sie trotzdem Vereinsmietglied bleiben und Ihren Mitgliedsbeitrag weiterhin zahlen, um den Verein bzw. den Vereinszweck zu fördern und zu unterstützen.
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Norman1983
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Laut Satzung sind "ordentliche Mitglieder" Volljährige, die am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Dies scheidet ja nun aus. Der Unfall der mich am Training hindert ist in diesem Verein passiert. (ggf. entstehen hier zusätzliche Ansprüche)
...

Gruß Norman
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Norman1983 hat folgendes geschrieben::
Laut Satzung sind "ordentliche Mitglieder" Volljährige, die am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Dies scheidet ja nun aus. Der Unfall der mich am Training hindert ist in diesem Verein passiert. (ggf. entstehen hier zusätzliche Ansprüche)
...

Gruß Norman


Und Du wolltest wegen der Verletzung aus dem Verein ausgeschlossen werden??
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Norman1983
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.04.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgrund der Verletzung ist eine aktive Mitgliedschaft nicht mehr möglich.
Mich wundert nur, dass es keine frühere Mahnung gab. Zahlung ist Quartalsweise....die Mahnung bezieht sich auf ein ganzes Jahr. Ich dachte, dass meine Mitgliedschaft aufgrund meiner bekannten Verletzung und der Information des Trainers beendet wurde.

Gruß Norman
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XChris
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich zahlt man nicht für das Training in einem Verein, sondern um den Vereinszweck zu unterstützen ...

Was mich wundert ist, wenn die Zahlungsweise Quartalsweise erfolgen soll und man "derartig" im Rückstand ist, wieso nicht eher mal nachgefragt wurden? Sehr komischer Verein! Wenn von uns einer krank wird - gar durch Training einen Unfall erleidet - steht nicht nur der Vorstand, sondern der ganze Verein mal am Krankenbett. Weißt Du was ich meine?

Also ich würde 1 Quartal, das ich im Rückstand bin zahlen und mir dann schleunigst nen anderen Verein suchen.

Chris

PS: Wo trainerst Du? Bundesland? PM reicht Sehr glücklich
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Code:
ch dachte, dass meine Mitgliedschaft aufgrund meiner bekannten Verletzung und der Information des Trainers beendet wurde.
Was sagt denn die Satzung zum Vereinsaustritt?
Durch Nichtteilnahme am Training und Info des Trainers?
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Warum erst nach einem Jahr gezahlt wurde?
Vielleicht gibt ja die Satzung was her, oder eine Finanzordnung??
Gruß
HaWeThie
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Sigma
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Norman1983"]Laut Satzung sind "ordentliche Mitglieder" Volljährige, die am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Dies scheidet ja nun aus. Der Unfall der mich am Training hindert ist in diesem Verein passiert. (ggf. entstehen hier zusätzliche Ansprüche)
...

Gruß Norman[/quote]
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Dummes Zeug!
Was hat das eine mit dem anderen zutun?
Ebenso wie Volljährige, nehmen auch Minderjährige am Trainingsbetrieb teil. Dieser Passus bezieht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Wahlfähigkeit in einer "ordentlichen Mitgliederversammlung"!
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Sigma
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="nebelhoernchen"]Ein Verein ist in den allermeisten Fällen eine Interessengemeinschaft und kein kommerzielles Fitnessstudio. Kennen Sie überhaupt die Vereinssatzung des Vereins, in dem Sie ja offensichtlich [b]Mitglied[/b] und nicht Kunde sind!?

Die Gründe, warum Sie nicht an Vereinsveranstaltungen (Training) teilnehmen, sind ja nun auch nicht beim Verein zu suchen. Selbst wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gar keinen Sport mehr ausüben könnten, könnten Sie trotzdem Vereinsmietglied bleiben und Ihren Mitgliedsbeitrag weiterhin zahlen, um den Verein bzw. den Vereinszweck zu fördern und zu unterstützen.[/quote]
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Genauso ist es!

Wenn er deshalb nicht mehr am Sportbetrieb teilnehmen will oder kann, muss er das zeitig per Attest einreichen! Ansonsten wird seine Mitgliedschaft nicht gelöscht, da er als Mitglied immer noch andere Funktionen (Gerätewart, Jugendbetreuer, etc.) wahrnehmen könnte.
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Sigma
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Norman1983"]Aufgrund der Verletzung ist eine aktive Mitgliedschaft nicht mehr möglich.
Mich wundert nur, dass es keine frühere Mahnung gab. Zahlung ist Quartalsweise....die Mahnung bezieht sich auf ein ganzes Jahr. Ich dachte, dass meine Mitgliedschaft aufgrund meiner bekannten Verletzung und der Information des Trainers beendet wurde.

Gruß Norman[/quote]
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Das Denken würde ich den Pferden überlassen, die haben einen größeren Kopf!

Jeder Mensch mit gesunden Verstand weiß doch, dass er sich vertraglich von einer Sache lösen muss, wenn er diese nicht mehr will.
Du lässt doch auch nicht deine Autoversicherung weiterlaufen, wenn du deine Karre längst an die Wand geknallt hast.
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Sigma
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 100
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Sigma"][quote="Norman1983"]Laut Satzung sind "ordentliche Mitglieder" Volljährige, die am Trainingsbetrieb teilnehmen.
Dies scheidet ja nun aus. Der Unfall der mich am Training hindert ist in diesem Verein passiert. (ggf. entstehen hier zusätzliche Ansprüche)
...

Gruß Norman[/quote]
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Dummes Zeug!
Was hat das eine mit dem anderen zutun?
Ebenso wie Volljährige, nehmen auch Minderjährige am Trainingsbetrieb teil. Dieser Passus bezieht sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Wahlfähigkeit in einer "ordentlichen Mitgliederversammlung"!

Deine Ansprüche kannst du dir in die Haare schmieren.
Deine Art und Weise ist schäbig, nur weil du gepennt hast dich ordentlich abzumelden.
Die Trainingsteilnahme, sowie die Teilnahem an anderen Sportveranstaltungen läuft grundsätzlich auf eigenes Risiko.
Ein Verein ist gesetzlich nur zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Die zusätzliche Unfallversicherung ist keine gesetzliche Vorgabe und wird hauptsächlich nur durch die Mitgliedschaft eines Vereins zu einem anerkannten Fachverband über den jeweiligen Landessportbund gewährt. Deine Ansprüche kannst du also nicht dem Verein anlasten, sondern nur der jeweiligen Unfallversicherung!
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