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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 04.04.05, 20:29 Titel: Versicherungsschutz der GKV erloschen |
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Ein Bekannter hat sich mit der ICH-AG selbstständig gemacht. Er ist wahrscheinlich nicht ausreichend informiert worden.
So das ihm, nach fast einem Jahr Selbstständigkeit eine Rechnung ins Haus kam, worin stand das noch ein gewisser Betrag von Arzneimittelnkosten offen stünde.
Darauf hin war er sehr verwundert, weil er gedacht habe, er sei doch krankenversichert. Wurde aber auch nicht daraufhin gewiesen, dass er sich weiterhin selbst versichern muss. Nun hat er mit der zuständigen Krankenversicherung ein Gespräch gehabt und die haben ihm unterbreitet, dass sein Versicherungsschutz erloschen ist und das er auch nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung eintreten kann. Jedoch hat er in dem ganzen Jahr noch nie ein Schreiben von der Versicherung bekommen wo er darauf hingewiesen worden ist, dass sein Versicherungsschutz erloschen ist. Er hat noch eine minderjährige Tochter, die ja bisher über ihn versichert war. Meine Frage ist nun: Wie kann die jüngste wieder versichert werden, weil er ja nicht mehr in eine gesetzliche Versicherung eintreten kann. Und wie soll er sich nun verhalten oder was hat er für Möglichkeiten wieder einer gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten? |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 04.04.05, 22:43 Titel: |
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Traurig und doch wahr. Es gibt keine Stelle die auf die Versäumnisse hinweist. Eine Selbstständigkeit verlangt vom Betreiber eben Selbstständigkeit. Die Informationen kriege ich nicht, die muss ich mir holen. Bitte um Entschuldigung für die etwas harten Worte aber leider wird eine Selbstständigkeit begonne von Menschen die darauf nicht vorbereitet sind, und das staatlich unterstützt. Aber das gehört nicht hierher. Er muss sich im ersten Monat der Selbstständigkeit bei seiner GKV als freiwilliges Mitglied melden, sonst erlischt der Versicherungsschutz.
Tochter also entweder familienversichern (bei GKV der Mutter melden!!!) über die Mutter wenn diese gesetzlich versichert (und das möglich ist) oder über private KV des Vaters mitversichert. Vater sollte sich sofort um private KV kümmern. Hoffen wir mal das das alles klappt.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 05.04.05, 07:47 Titel: |
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Das Mädel kann allerdings nur dann in die Familienversicherung der Mutter in der GKV aufgenommen werden, wenn der Vater ein Einkommen von monatlich unter 3.900 € hat.
Das der Bekannte nicht ausreichend informiert wurde, kann ich mir eher weniger vorstellen. Ich kenne es aus der Praxis so, dass alle Versicherten angeschrieben werden, wenn sie vom Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt abgemeldet werden. Wenn der Bekannte darauf nicht reagiert, kann die Krankenkasse doch auch nichts weiter machen. Etwas Eigeninitative müsste schon da sein.
Oder denkt ihr Bekannter etwa, als selbstständiger kann er kostenlos in der GKV versichert werden? So naiv ist doch hoffentlich keiner. |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 19:23 Titel: |
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| Wenn mein Bekannter ein Schreiben von der Versicherung erhalten hätte, hätte er garantiert darauf reagiert, aber es ist nichts von denen gekommen. Noch nicht mal ein Schrieb, dass er gekündigt worden ist!!!! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.04.05, 19:28 Titel: |
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| Und Ihrem Bekannten ist auch nicht zufällig aufgefallen, dass er ein Jahr lang gar keine Beiträge an den Sozialversicherungsträger entrichtet hat?? |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 19:34 Titel: |
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| Aber jetzt mal was anderes: Hat mein Bekannter überhaupt noch eine Chance, in ein gesetzliche Krankenversicherung hineinzukommen? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.04.05, 19:36 Titel: |
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| Mariechen hat folgendes geschrieben:: | | Aber jetzt mal was anderes: Hat mein Bekannter überhaupt noch eine Chance, in ein gesetzliche Krankenversicherung hineinzukommen? |
Ja, wenn er unter 55 Jahren alt ist und ein sozialversicherungspflichtiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt. |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 05.04.05, 19:37 Titel: |
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| Wenn die Versicherung bei der GKV beendet wurde, weil er damals vom Arbeitsamt abgemeldet wurde, und keine freiwilige Versicherung beantragt wurde, kann Ihr Bekannter wieder in der GKV versichert werden, wenn er versicherungspflichtig (z.B. durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung) wieder Mitglied der GKV werden. |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 19:41 Titel: |
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| Und jetzt hat er gar keine Chance mehr in die GKV zu kommen. Er müsste also seine selbständigkeit beenden um so wieder in die GKV zu kommen |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.04.05, 19:44 Titel: |
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| Mariechen hat folgendes geschrieben:: | | Und jetzt hat er gar keine Chance mehr in die GKV zu kommen. Er müsste also seine selbständigkeit beenden um so wieder in die GKV zu kommen |
Nein, er müsste seine Selbstständigkeit beenden UND eine abhängige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen UND unter 55 Jahren alte sein, um wieder in die GKV zu kommen! |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 19:49 Titel: |
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| Was wäre denn, wenn er sich Arbeitsamt meldet und die ICH-AG als gescheitert angibt. Würde er dann wieder Arbeitlosengeld bekommen und somit dann auch wieder krankenversichert wäre. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.04.05, 19:54 Titel: |
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| Mariechen hat folgendes geschrieben:: | | Was wäre denn, wenn er sich Arbeitsamt meldet und die ICH-AG als gescheitert angibt. Würde er dann wieder Arbeitlosengeld bekommen und somit dann auch wieder krankenversichert wäre. |
Was denn nun? Selbstständig oder Ich-AG!? |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 19:56 Titel: |
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| ICH-AG! Steht doch auch in der ersten Message drin! Das ist auch eine Art der Selbständigkeit, die noch vom Staat unterstützt wird! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 05.04.05, 19:58 Titel: |
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Nach Aufgabe von Selbstständigkeit / ICH AG steht ihm kein Arbeitslosengeldanspruch zu, da er als Selbstständiger nicht Mitglied der Sozialversicherung war.
Folge = Sozialamt |
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Mariechen Interessierter
Anmeldungsdatum: 04.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 05.04.05, 20:06 Titel: |
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Und was hat das zu bedeuten:
Bei einem Scheitern der Ich-AG gilt folgendes:
Die eventuelle Restdauer des Arbeitslosengeldanspruches kann bis zu vier Jahre nach der Entstehung des Leistungsanspruches wieder beantragt werden.
Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, können den Leistungsanspruch bis zu drei Jahre nach dem letzten Bezugstag wieder aufleben lassen.
uten: |
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