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Ehe annulieren

 
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Ralfxxx
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:34    Titel: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Hi,

ich habe eine dringende Frage.
Am 2.7.04 habe ich geheiratet. Nur jetzt entpupt miene Frau sich als kleine Sch.....
Sie ist 3 mal die Woche angeblich zum Jogen weg.
Kommt besoffen nach hause. Seit dem ist auch alles andere naja Ihr wisst schon auch tot.
Ich frage mich was Sie denn da wirklihc macht.

Wie lange kann ich die Ehe annulieren ?

Danke

Ralf
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 21:55    Titel: Re: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Hallo,

na, dass du ne Schl... geheiratet hast, wusstest du sicherlich schon vorher. Aber bekanntlich rutscht bei Schl... das Hirn in die Hose.

Da sie nun mal gerne zum joggen geht, jogge doch mal mit oder in 100 Meter Entfernung hinterher. Dann kannste sie doch mal beobachten.

Wegen einer Kurzehe hast du groß keine Unterhaltsforderungen zu befürchten.

Gruss
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.10.04, 22:49    Titel: Re: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Neinwusste ich nicht. Sind 15 jahre zusammen aber sowas hat Sie nie gemacht.

Aber zu meiner Frage

Wie lange kann ich die Ehe annulieren ?


danke
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Anny:)
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 227

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 06:18    Titel: Re: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Hallo Ralf,
hier ein Auszug aus dem BGB.
Bitte gebe in die Suchmaschine BGB ein und lese dich da in Ruhe durch.
Du wirst wohl auch zum Anwalt gehen müssen lasse dich beraten und wäge das alles in Ruhe ab.
Wenn man sich so lange kennt sollte man sich Zeit nehmen um das genau zu erfragen, was mit deiner Frau los ist. Pfeil Alles Gute.

BGB § 1314 Aufhebungsgründe

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
_________________
LG Anny
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.10.04, 09:19    Titel: Re: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Hi,

also ich kann Dir keinen rechtlichen Rat geben, aber ich würde Deine Frau mal einfach zur Rede stellen.

Vielleicht ist ihr verhalten ihr ja unbewusst, oder hat einen Grund???

Warum wird sie nach 15 Jahren auf einmal so, da muss doch was hinterstecken.

Vielleicht renkt sich alles wieder ein. Ich hoffe es für Dich, denn eine Trennung nach der Zeit tut bestimmt weh.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 06.10.04, 15:21    Titel: Re: Ehe annulieren Antworten mit Zitat

Du kannst die Ehe nicht annulieren, da hierfür kein Grund vorliegt.

Was Du tun kannst, ist die Scheidung einzureichen. Eine Scheidung setzt aber mindestens eine 1jährige Trennungszeit voraus. Wird also etwas dauern...

Außerdem brauchst Du für die Scheidung einen Anwalt. Und der ist nicht gerade billig.
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