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ich besuche die 13. Klasse eines bayerischen Gymnasiums. Ich habe noch zwei Wochen Schule bis zur Abiturprüfung, der Notenschluss wird ca. in 1 Woche sein. Nun wollte mich heute ein Lehrer über die letzte Stunde abfragen. Ich antwortete, dass ich letzte Stunde nicht anwesend war (was auch stimmte, ich hatte insgesamt vielleicht vier Fehlstunden dieses Semester). Daraufhin sagte er, es sei ungerecht den anderen Mitschülern gegenüber, mich jetzt nicht auszufragen, weil ich später damit rechnen kann, da ich als einziger übrigbleibe.... und er forderte mich auf ersatzweise Auskunft über die Stunde zu geben, bei der ich als letztes da war, also die vorletzte. Ich verweigerte dies, da ich natürlich nicht die vorletzte Stunde gelernt hatte. Nun hat er mir 0 Punkte eingetragen, was meinen Schnitt in diesem Fach erheblich beeinträchtigen wird. In einer anschließenden Diskussion behauptete er, sein Angebot sei eine "Chance" gewesen und ich müsse "immer vorbereitet" in den Unterricht erscheinen...
Wie soll ich argumentieren, dass er so etwas nicht darf? Ich habe schon in der bayersichen Schulverordnung nachgesehen, aber nichts dazu gefunden. Bitte um Hilfe!
Hi
soll das heißen, du lernst nur von der einen auf die andere Stunde????????
Und dann vergisst du es wieder ?
Da sind die zero Points durchaus gerechtfertigt.
Es wäre sogar deine Pflicht gewesen, den Stoff der Fehlstunde nachzuarbeiten - insofern war der Lehrer IMHO durchaus fair, er hätte schon da die 0 Pts. vergeben können.
§ 46
Mündliche und praktische Leistungsnachweise, fachliche Leistungstests
(1) 1Mündliche Leistungsnachweise sind Stegreifaufgaben, Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. 2In jedem Schulhalbjahr müssen mindestens zwei mündliche Leistungsnachweise gefordert werden, davon mindestens ein Leistungsnachweis in Form einer Rechenschaftsablage oder von Unterrichtsbeiträgen; in drei- und mehrstündigen Vorrückungsfächern erhöht sich die Zahl auf mindestens drei.
(Auszug aus der bayrischen Schulordnung für Gymnasien)
Das sollt man eigentlich wissen, dass der Lehrer somit jederzeit mündliche Abfragen durchführen kann. Somit bist du sellber Schuld, wenn du dich nicht vorbereitest. Wenn du halt mal gefehlt hast, musst du dir eben von deinen Mitschülern die entsprechenden Unterlagen umgehend organisieren und den Stoff nachholen. Und wenn du dann schon das Angebot bekommst, dass der Stoff von der vorletzten Stunde geprüft wird, solltest du froh sein und nicht auf stur schalten. Immerhin warst du zu der Zeit da und dann sollte doch zumindestens etwas hängen geblieben sein vom Stoff, so dass du wenigstens mehr als 0 Punkte bekommen hättest. Du wirst dich also damit abfinden müssen.
Beim Studium oder in der Ausbildung interessiert es auch niemanden, ob du da warst oder nicht. Entweder selbstständig nachholen oder pech gehabt.
Ok, es mag sein, dass er es darf. Allerdings ist mir so etwas in 13 Jahren Schule noch nie passiert. Zumal ich zur Zeit was besseres zu tun habe (Abitur) als für so ein sch**** Nebenfach zu lernen... Ich finde bloß das Argument "ungerecht gegenüber den anderen" total banane, da das Ausfragen über die vorletzte Stunde mir gegenüber genauso ungerecht ist, da ich ja in keinster weise damit gerechnet habe. Ein Lehrer sollte sich auch eher bemühen, seine Schüler erfolgreich durchs Schuljahr zu bringen, anstatt ihn durch derart unüblich Methoden reinzureiten, er hat quasi auch moralische Verpflichtungen.
Naja, trotzdem danke für eure Antworten... kann man halt nix machen
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.04.05, 16:23 Titel: Re:
stunksys hat folgendes geschrieben::
Ein Lehrer sollte sich auch eher bemühen, seine Schüler erfolgreich durchs Schuljahr zu bringen
Dann bräuchte er ja nur jedem eine 1 zu geben.
Im übrigen wird Ihr späterer Arbeitgeber auch besseres zu tun haben, als sich zu bemühen, Sie erfolgreich zur Rente zu bringen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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