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Verfasst am: 14.04.05, 10:15 Titel: Prämie aus RRV zurück??
Kurzerläuterung: Paar bucht gemeinsamen Urlaub plus Abschluss einer Komplettschutz-RRV. Paar trennt sich und der Urlaub wird storniert, Stornokosten werden geteilt, Nun findet die Reise eben aus persönlichen Gründen nicht statt und es ist auch keine weitere Reise für den Zeitpunkt/der Personen geplant.
Frage: Kann die Person welche die Versicherung abgeschlossen hat, die Prämie für die RVV wieder zurückerstattet bekommen, da die Bedingung/Benötigung des Versicherungsschutzes nicht mehr besteht?
Die Versicherung wird abgeschlossen für den Fall, dass beispielsweise bei einer Stornoversicherung, ein versicherter Stornofall eintritt. Tritt kein Stornofall ein und man reist in den Urlaub, muss man ja auch die Prämie zahlen.
Storniert man nun aber und es ist kein Versicherungsgrund, ist es gleichzusetzen, als würde man den Urlaub angetreten haben.
Versicherungsprämien sind somit nach Abschluss in jedem Fall fällig.
Also, folgendes kam jetzt als Ergebnis der ganzen Sache. Vielleicht kann dies für andere sehr hilfreich sein.
Eine Prämienrückerstattung der Reiserücktrittskosten-Versicherung ist möglich, wenn die Reise vom Veranstalter abgesagt wird, wenn man eine andere Reise gebucht und versichert hat, oder aber, wenn die Reise vom Versicherungsnehmer storniert wird und der Reiseveranstalter keine Stornogebühren in Rechnung stellt.
Alle übrigen Reiseversicherungen werden zurückerstattet, wenn der Versicherungsnehmer die Reise nicht antritt. Das heißt, z.B. bei einem RundumSorglos-Paket.
Prämienrückerstattungen werden immer vom ausstellenden Reisebüro vorgenommen, dazu benötigt man den Versicherungsschein, die Prämienrechnung mit Kopie.
Was die Frage von Hr. Diener betrifft.
M.E. müssen ja beide Personen namentlich im Versicherungsschein angegeben sein. Ich denke, wenn der Partner nicht "freiwillig" seine Hälfte übernimmt, kann man diese vor Gericht einklagen. Bitte korregieren, wenn das nicht stimmem sollte! Ob es hier einen Unterschied zwischen Versicherungsnehmer und "versicherte Personen" bzw. Personenkreis gibt, weiß ich jedoch nicht genau.
Eine Rückfrage bei der Europäischen Reiseversicherung (Österreich) hat folgendes wichtige Detail noch ergeben:
A) Abschluss einer Reiseversicherung ohne Rücktrittskostenversicherung:
--> Kunde storniert vor Reiseantritt
--> dann bekommt er diese Prämie ersetzt
B) Abschluss einer Reiseversicherung mit Rücktrittskostenversicherung:
--> Absage der Reise durch Veranstalter --> Ersatz der Prämie (war immer so)
--> Absage der Reise durch Versicherungsnehmer:
---> kurz vor dem Abflug ---> Prämie muss trotzdem bezahlt werden
---> Abflugstermin in weiter Ferne --> Prämie wird im Einzelfall refundiert
somit ist für die Refundierung der Prämie für Rücktrittsversicherung ausschlaggebend:
wann sie abgeschlossen wurde
wann sie storniert werden möchte
wann der Abreisetermin liegt
und welcher Zeitraum zwischen Buchung Stornierung und Abflug liegt
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