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Lehrerin beleidigt Eltern

 
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sucher
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 16:20    Titel: Lehrerin beleidigt Eltern Antworten mit Zitat

Hallo,
bei einem schulischen Klärungsgespräch in der Grundschule, 4.Klasse in Hessen zusammen mit der Klassenlehrerein und der Schulleiterin, ist mir die Klassenlehrerin absolut aggressiv und feindlich entgegnet. Beim Darlegen meines Unbehagens gegenüber iIhres "pädagogischen" Vorgehens bei meinem Kind wurde sie ausfallend und versuchte, mit Äußerungen wie"... ach hören Sie doch auf mit Ihrem hochgestochenen Geschwätz..." und einer mehrfachen Androhung, jetzt aufzustehen und das Gespräch abzubrechen, jede Kritik an ihr im Keim zu Ersticken. Lediglich die Aufforderung der Schulleiterin hinderten sie daran, dann wirklich zu gehen. Zum Schluß sagte sie mit einem Lächeln ..." es kommen ja noch mehr Arbeiten und dann werden wir schon sehen...", was ich als absolut feindlich und als Drohung aufnehme, wenn ich nicht still bin, wird sie es an meinem Kind auslassen.
Ich bin jetzt im Zweifel, ob ich wegen diesem Verhalten, vor allem der beleidigdenden Äußerung, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie einreichen soll, damit das Klima entgültig gestört ist und sie mein Kind in der Klasse schikaniert oder es bleiben lasse in der Hoffnung, das sie sich wieder beruhigt. Diese Frau ist seit 30 Jahren im Schuldienst in einer kleinen Gemeindeschule. Niemand sagt ihr die Meinung und Kritik an den Fehlern, die sie sich fortwährend leistet, findet nicht statt, weil sie dann übelnimmt.
Mir ist schon klar, das meine Frage nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei den Problemen, die hier sonst so vorgetragen werden, eher gering wirkt. Andereseits bin ich ratlos. Darf sich so eine Dorfschullehrerin wirklich alles erlauben können, weil sie sich unangreifbar wähnt und immer das Druckmittel Kind im Unterricht auf ihrer Seite hat? Weinen
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema "Dienstaufsichtsbeschwerde" hatten wir hier schon häufiger. Ich habe den Eindruck, dass generell die Dienstaufsichtsbeschwerde in ihren Wirkungen überschätzt wird. Ich habe schon gelegentlich welche erhoben, und meistens steht am Ende irgendein Behördenbrief mit irgendwelchem Gewäsch, und am Ende ist man auch nicht weiter als zuvor.

Das von Ihnen geschilderte Problem taucht immer wieder auf: Wehrt man sich gegen das Verhalten von Lehrern/Prüfern, weil man davon ausgeht, im Recht zu sein, oder steckt man ein, weil man den Ärger nicht noch vergrößern will? Da gibt es keine generelle Linie, das muss man wirklich von dem einzelnen Fall abhängig machen. Bei Ihnen - 4. Klasse Grundschule - bietet es sich doch an, solange zu warten, bis die Noten feststehen und dann gegen die Lehrerin vorzugehen. Das Schuljahr ist doch ohnehin bald vorbei.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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DMuck
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal die Problematik möglichst emotionslos dem zuständigen staatlichen Schulamt schriftlich mitteilen und um eine Stellungnahme bitten. Den Terminus Dienstaufsichtsbeschwerde unbedingt weglassen. Damit ist schon mal ein sog. "Vorgang" geschaffen.
In der heutigen Zeit reagieren die dort im Allgemeinen recht sensibel und sind eigentlich stets um Klärung bemüht. Weitere Repressalien seitens der Lehrerin sind dadurch leider nicht auszuschließen, aber das Wissen um eine Art der "Überwachung" wird sie vermutich zügeln.
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