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Platzverweis und Gewahrsam

 
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HaMajim
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 19:13    Titel: Platzverweis und Gewahrsam Antworten mit Zitat

In aller Kürze: Wie konkret muß ein Platzverweis begründet sein?

Im vorliegenden Fall wurden schriftlich ausgefertigte Blanko-Platzverweise verteilt, deren Begründung jeweils lautete, "von Ihnen [sind] massive Störungen zu erwarten". Es wurden dann nur noch die Namen eingesetzt und sie wurden - aus meiner Sicht recht willkürlich - an Menschen mit verschiedenem "Polizeibekanntheitsgrad" verteilt.
Muß oder sollte nicht ein Platzverweis mit Hinweisen zu der Person selbst begründet werden?

Alexandra
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte vielleicht, muss aber nicht.

Der Platzverweis dient in der Regel der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung. Gerade wenn die Zahl der Personen, die die Ordnung zu stören drohen, größere Ausmaße annimt, ist eine "persönliche Betreuung" nicht mehr möglich.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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HaMajim
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

So kurz, so unvollständig (meine Frage):
Der zweite Teil der Frage ist wohl etwas untergegangen. Er lautete: müßte nicht eine konkretere Tatsache die Annahme rechtfertigen, daß Störunge anzunehmen sind, als "Sie sind am Veranstaltungort"? Denn, wie ich schrieb, wurden besagte Platzverweise auch an polizeilich völlig unbekannte Personen verteilt (und zumindest in zwei Fällen zwangsweise durchgesetzt).
Alexandra
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da bedarf es wohl einer genaueren Beschreibung der Situation.
Geht es darum, dass eine Gruppe von friedlich spazierenden Personen am hellichten Tag grundlos aus einem Stadtpark befördert wird, handelt es sich wohl tatsächlich um reine, unzulässige Willkür.
Einer Gruppe von Jugendlichen mit geschorenen Köpfen, Bomberjacken und weißen Schnürsenkeln in auffälligen Stiefeln, die (momentan noch friedlich) am Rande eines türkischen Straßenfestes stehen, kann wohl auch bei Unkenntnis der Person pauschal der Aufenthalt im entsprechenden Bereich untersagt werden, da unter Umständen Störungen enstehen können.
Ich habe diese beiden Beispiele bewusst gewählt, da sie zwei Extreme darstellen. Ich nehme an, dass sich die Situation, die Ausgangspunkt der Frage war, irgendwo dazwischen bewegt. Immerhin war die Polizei präsent.
Ohne genauere Kenntnis der Sachlage, ist eine Antwort auf die Frage nicht möglich.
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HaMajim
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr dazwischen (ich hatte eben versucht, 1.kurz und 2. allgemein formuliert zu fragen).

60er Jahrestag der Selbstbefreiung des Konzentrationslagers Buchenwald. Sehr, sehr viele Menschen sind auf dem Ettersberg (da ist die Gedenkstätte) unterwegs.
Die Platzverweise wurden - soweit beobachtet - ganz offensichtlich an Personen (unter 30 Jahren) verteilt, die an der Gedenkveranstaltung teilnehmen wollten. Ganz offensichtlich deshalb, weil einige von ihnen noch in ihrer Funktion als Ordner/-innen eines zeitlich vorgelagerten Gedenkmarsches des Platzes - bzw. der ganzen Stadt - verwiesen wurden.
Daher die Frage nach den angenommenen Tatsachen, die ja wohl irgendwo in jedem Polizeigesetz stehen müssen.
Alexandra
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtliche Grundlage für Thüringen:

Das Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei hat folgendes geschrieben::

§18 Platzverweis
(...)
(2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme,
dass eine Person in einem bestimmten örtlichen
Bereich eine Straftat begehen wird,
so kann ihr für eine bestimmte Zeit verboten
werden, diesen Bereich zu betreten
oder sich dort aufzuhalten. (...)


Konkreter ist es nicht. Wenn schon Personen aus einer Gruppe Platzverweise erhalten haben(und sich diesen offenkundig wiedersetzten), kann die Polizei davon ausgehen, dass eventuell "noch mehr" von dieser Gruppe zu erwarten ist, was den Platzverweis rechtfertigen könnte. Ich möchte jetzt keine Vermutungen über die Absichten der Einzelpersonen anstellen, allerdings werden die vorherigen Platzverweise auch schon ihre Gründe haben. Ich bezweifle einfach, dass die Beamten die geordneten Teilnahme an der Gedenkveranstaltung aus Willkür verhindern wollten, sondern nehme vielmehr an, dass sie gerade an einem solch brisanten Ort noch dazu an solch denkwürdigem Datum Ordnung aufrecht erhalten wollten.
(Die Absicht der Kürze in allen Ehren, aber offensichtlich, ist der Sachverhalt zu schwierig für eine Vereinfachung.)
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R. H.
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
eines zeitlich vorgelagerten Gedenkmarsches


Welche Richtung (weniger räumlich, vielmehr politisch) hatte dennn der Gedenkmarsch, von dem Sie sprechen? Schweigen Sie hierzu absichtlich oder interpretiere ich da jetzt zuviel in ihre kurze Sachverhaltsschilderung hinein???

Wie gammaflyer schon sagte: Glatzköpfige junge Männer unter 30 berechtigen gerne mal zu der Annahme, eine Gedenkveranstaltung auf dem Ettersberg zu stören...

Gruß
R. H.
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Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

So habe ich das nicht ausgedrückt. Man möchte ja nichts unterstellen.
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HaMajim
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 20.04.05, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ähm, ich schweige mich nicht bewußt dazu aus (obwohl ich politische Bemerkungen schon bewußt meide, es ist ja ein Recht-Forum), ich dachte einfach, "Gedenkmarsch" und Etterberg plus 60.Jahrestag der Selbstbefreiung (und für Insider: auch mein Mitgliedsname) wären eindeutig. Offensichtlich nicht, also...
... es handelte sich um einen Gedenkmarsch für die von den Faschisten im Konzentrationslager Buchenwald Ermordeten.
Ansonsten wäre ich über die Platzverweise ja nicht verwundert, dann wären sie ja sogar zwingend geboten gewesen.
Trotz dieses Exkurses Dank für die Bemühung mit den Antworten.
Alexandra
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