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Mündlich statt schriftlich???

 
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chrisohst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 14.04.05, 22:04    Titel: Mündlich statt schriftlich??? Antworten mit Zitat

hmm ,habe nun ()Wegen Krankheit) auch den Nachschreibetermin meiner Deutscharbeit verpasst. Nun sagte die Lehrerin heute zu mir, dass ich morgen bitte nach der Schule zu ihr kommen solle und sie mich 1 Std. lang mündlich über das Thema (Buch) abfragt und dies als Arbeit bewertet. Darf sie das ??
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skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 06:52    Titel: Re: Mündlich statt schriftlich??? Antworten mit Zitat

chrisohst hat folgendes geschrieben::
hmm ,habe nun ()Wegen Krankheit) auch den Nachschreibetermin meiner Deutscharbeit verpasst. Nun sagte die Lehrerin heute zu mir, dass ich morgen bitte nach der Schule zu ihr kommen solle und sie mich 1 Std. lang mündlich über das Thema (Buch) abfragt und dies als Arbeit bewertet. Darf sie das ??


Hast du eine AU bzw. Bescheinigung an die Schule geschickt? Dann darf die Lehrerin es nicht machen wenn du Krank bist musst eben halt Zuhause bleiben.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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chrisohst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 06:56    Titel: Antworten mit Zitat

ja, ich habe einen Attest abgegeben. Nur ich war bei der Normalgeschriebenen Arbeit nicht da und auch bei dem NAchschreibetermin. Nun hat sie gesagt, dass ich es heute nach der SChule mündlich vortragen muss (bztw. abgefragt werde) .ist das erlaubt, oder muss sie mri noch eine schriftliche chance geben?? ??
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt die üblichen Fragen:
1. welches Bundesland?
2. was sagt die Schulordnung?

3. wie stellst du dir das praktisch vor? Notfalls 10 schriftliche Arbeiten entwerfen, weil die Leute halt öfter bzw. länger krank sind und nur nach und nach zu den Arbeiten kommen?

Gruß
HaweThie
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chrisohst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

hi ,NRW ,steht oben..schulgesetz weiß ich net... hmm, joar, aber die Originalarbeit war ja von ihr, die Nachschreibearbeit, hätte ich mit der parallelklasse mitschreiben müssen (hat sie also keine arbeit gehabt) und nun meinte sie, ich soll heute nach der 7. zu ihr und sie und noc hne kolleegin testen mich mündlich..nun gehts mir aber wieder nicht gut... also werde heute nicht kommen..aber ist es erlaubt, überhaupt??
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Aber zu einer schriftlichen Arbeit wärest du erschienen?
ich sag jetzt lieber nicht, was ich denke, aber ....
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chrisohst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 15.04.05, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

nein, mir geht es heute echt übel...ehrlich...aber meine frage ist ja nur ,ob sie (der lehrer) das darf... ??
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint eher so als ob sie sich generell um die Arbeit drücken wollen....
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.04.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt wäre es noch ganz interessant, Schulform und Jahrgangsstufe zu erfahren, da gibt es nämlich durchaus unterschiedliche Regelungen. Generell gilt § 21 VI ASchO: "Hat ein Schüler aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden."

Ich denke wohl, dass bei zweimaliger Nichterbringung der Leistung - auch unverschuldet, aufgrund Krankheit - nicht ein weiterer Nachschreibtermin angesetzt werden muss. Die Lehrerin kann eine andere Form der Prüfung wählen.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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