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Vererbung von Auslandsimmobilien

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.03.05, 13:27    Titel: Vererbung von Auslandsimmobilien Antworten mit Zitat

Hallo erstmal:

Folgender Sachverhalt:
Person A lebt in Griechenland, hat dort kleine Immobilien, ist aber in Deutschland gemeldet. Wenn diese Person mal stirbt und diese Immobilien jemandem vererbt, gilt dann das deutsche oder das ausländische Erbrecht?

Wie sieht es allgemein in soclhen Fällen aus, wenn man in Deutschland lebt aber im Ausland Immobilien hat. Werden die dann nach dem Tod nach deutschem oder ausländischem Erbrecht versteuert?(Erbschaftssteuer)
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 20.05.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Poseidon,

dies ist eine Frage des Erbstatuts. Um eine Antwort geben zu können, muß vorher geklärt werden, welcher Nationalität der Erblasser war.
Grundsätzlich gilt in vielen Ländern Europas das Erbstatut des Heimatlandes. Verstirbt z.B. ein Deutscher in Spanien, gilt deutsches Erbrecht (was nicht heißt, daß zur Erlangung des in Spanien belegenen Vermögens nicht auch spanische Besonderheiten zu beachten wären).
Verstirbt eine Deutscher in Deutschland, gilt entsprechend ebenfalls deutsches Erbrecht, die Auslandsimmobilien werden also nach deutschem Recht vererbt. Um als Erbe dann an die Auslandsimmobilie zu kommen (Eintragung ins "Grundbuch" etc.), wird man sich dann an die Eigenheiten des Belegenheitsstaates halten müssen.

Vielleicht hilft Ihnen das ja schon etwas weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp G. Beyer

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